Kiel (agrar-PR) -
Bundesweit Schule macht jetzt ein gutes Beispiel aus Schleswig-Holstein zur Regulierung der sich gerade in Maiskulturen wohl fühlenden Schwarzwildbestände Deren
Vermehrung wird nämlich nicht nur im Norden durch den expandierenden Maisanbau
unterstützt. So wuchs die Anbaufläche landesweit von ca. 100.000 Hektar im Jahr
2005 auf ca. 176.000 Hektar 2010. Die gezielte Bejagung des Schwarzwilds lässt
sich insbesondere auf größeren Parzellen oft nur umsetzen, wenn in den
Maiskulturen so genannte Bejagungsschneisen quasi als Sichtachsen angelegt
werden.
Zur Vereinbarkeit der Bejagungsschneisen mit den Fördervoraussetzungen für die
Gewährung der Betriebsprämie teilt das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit,
dass Bund und Länder sich auf ein bundeseinheitliches Verfahren geeinigt haben.
Danach bleiben Maisschläge einschließlich der bei der Aussaat angelegten
Schneisenflächen für die Betriebsprämie beihilfefähig, wenn im Sammelantrag für
solche Parzellen folgende gesonderte Nutzungscodes (NC) angegeben werden:
- NC 415 für Silomais mit Bejagungsschneisen, wenn die Schneise aus der
Produktion genommen wird (aktive Begrünung der Schneisenflächen oder
Selbstbegrünung)
- NC 416 für Silomais mit Bejagungsschneisen, wenn die Schneise mit anderen
Kulturen bebaut wird (zum Beispiel Hafer)
(Hinweis: Die vorgenannten NC gelten vorläufig; spätestens im Antragsverfahren
2011 werden die endgültigen NC bekannt gegeben.) Durch die gesonderten
Nutzungscodierungen können die Behörden solche Flächen entsprechend
kontrollieren.
Sofern Bejagungsschneisen in Silomaisbeständen durch Abhäckseln der
Maispflanzen hergestellt werden, bedarf es den oben dargestellten besonderen
Deklarierungen nicht. Diese Flächen sind im Sammelantrag in Gänze wie
Maisschläge ohne Schneisen mit dem NC 411 zu deklarieren.
Nur bei gleichzeitiger Beantragung von Prämienmaßnahmen, beispielsweise Natura
2000-Prämie, müssen die Schneisenflächen als eigenständige Schläge im
Sammelantrag ausgewiesen werden. (PD)