Berlin (agrar-PR) -
BMELV bewertet Quotenherauskaufaktion der EU-Kommission kritisch Das von der EU-Kommission vorgeschlagene
Quotenherauskaufprogramm bringt nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums
(BMELV) keine Markt entlastende Wirkung. In einer schriftlichen Stellungnahme
des Ministeriums wird der Vorschlag der
EU-Kommission, Milchquoten gegen eine
Entschädigung von aufgabewilligen Milcherzeugern in eine nationale
Sonderreserve einzuziehen und diese von der Saldierung auszunehmen als nicht Ziel
führend bewertet. Der Vorschlag sei lediglich als fakultatives Angebot der
Finanzierung der Umstrukturierung der Milcherzeugung in den Mitgliedstaaten zu
verstehen. Die EU-Kommission habe damit keine Elemente zur dringend notwendigen
Entlastung des EU-Milchmarktes vorgeschlagen. Es würden also nicht die
wesentlichen Forderungen erfüllt, die von deutscher Seite zwingend an ein
Quotenaufkaufprogramm gestellt werden wie EU-Finanzierung, EU-weit
obligatorische Regelung und Markt entlastende Wirkung.
Nach Kenntnis des DBV hat sich bei der
letzten EU-Agrarratssitzung in Luxemburg auch die übergroße Mehrheit der
Mitgliedstaaten dahingehend geäußert, diesen EU-Vorschlag national nicht
umzusetzen.