03.02.2011 | 13:18:00 | ID: 8066 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Rheinland-Pfalz legt Hilfsprogramm für Landwirte auf

Mainz (agrar-PR) - Rheinland-Pfalz wird die durch den Dioxinskandal unverschuldet in Not geratenen Schweine- und Geflügelhalter mit einem Hilfsprogramm unterstützen.
Rheinland-pfälzische Betriebe haben zwar kein dioxinverunreinigtes Mischfutter eingesetzt, dennoch sind Landwirte auch Opfer der jüngsten Vorfälle geworden. „Durch Nachfragerückgänge und teilweise massive Preiseinbrüche bei Schweinefleisch und Erzeugnissen aus der Geflügelhaltung sind den Betrieben zum Teil erhebliche Liquiditätsengpässe entstanden. Wir bieten betroffenen Betrieben ab sofort ein Hilfspaket mit drei Maßnahmen an, um diese schwierige Situation möglichst bald zu bewältigen“, sagte Landwirtschaftsminister Hendrik Hering in Mainz.

Das Paket umfasst eine zusätzliche Zinsverbilligung um einen Prozentpunkt für die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Frankfurt/Main, angebotenen „Liquiditätshilfedarlehen für dioxingeschädigte Betriebe“, steuerliche Entlastungen sowie die Einrichtung einer Beratungshotline beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel in Bitburg.

Zinsverbilligung: Das Land stellt für die Zinsverbilligung Haushaltsmittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln soll das Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank „Liquiditätshilfedarlehen für dioxingeschädigte Betriebe“ um einen zusätzlichen Prozentpunkt bis zu einer Darlehenshöhe von maximal 120.000 Euro verbilligt werden. Die Zinsverbilligung wird für Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank angeboten, die eine Laufzeit von vier Jahren haben. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen einen Viehbestand von mindestens 20 Großvieheinheiten Schweine und Geflügel haben.

Die Darlehen werden von den Landwirten über die jeweilige Hausbank bei der Rentenbank beantragt. Die Haushaltsmittel, die für die Zinsverbilligung benötigt werden, stellt das Land Rheinland-Pfalz der Rentenbank zur Verfügung.

(Für diese Beihilfen gelten die Vorgaben der „Agrar-De-minimis-Regelung“. Danach darf die Gesamtsumme aller einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor 7.500 Euro innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen).

Das Förderverfahren (Antragsverfahren, Bewilligung, Verwendungsnachweisführung, Rückforderungen) erfolgt auf Grundlage einer Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, die derzeit noch mit der Rentenbank abgestimmt wird. Die Antragsunterlagen sollen ab dem 15. Februar 2011 beim für die Bearbeitung zuständigen DLR Mosel erhältlich sein.

Anträge im Rahmen dieses Programms können von Mitte Februar bis Ende April 2011 beim DLR Mosel gestellt werden.

Steuerliche Entlastung: Das steuerliche Entlastungspaket umfasst auf Antrag hin die Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Stundung fälliger Steuern des Landes, den Verzicht auf Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Grundsteuer-Erlassanträge (diese sind an die Gemeinden zu richten).

Beratungs-Hotline: Die Hotline des DLR Eifel steht ab sofort unter der Tel.-Nr. 06561 - 9480-448 allen Beratung suchenden landwirtschaftlichen Geflügel- und Schweinehaltern zur Verfügung. 

„Die von der Landesregierung aufgelegten Hilfsmaßnahmen sollen die von der Europäischen Kommission beschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung des Schweinefleischmarktes wirkungsvoll ergänzen. Wir lassen damit die unverschuldet in Not geratenen Schweine- und Geflügelhalter in Rheinland-Pfalz nicht im Regen stehen“, so Minister Hering. (PD)
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