05.01.2011 | 15:00:00 | ID: 7592 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

RLV warnt vor Abzocke bei Eintragungen in Handels- oder Gewerberegister!

Bonn (agrar-PR) - Landwirtschaftlichen Betrieben flattern in jüngster Vergangenheit wiederholt Rechnungen ins Haus, mit denen Firmen Eintragungen in Handels- oder Gewerberegister, insbesondere im Internet, offerieren.
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) warnt nochmals eindringlich davor, derartige Schreiben zu beantworten, Angebote schriftlich anzunehmen oder Zahlungen an solche Anbieter zu leisten.

Die angebotenen Registereintragungen sind nach RLV-Angaben weder rechtlich vorgeschrieben, noch vermitteln sie einen spürbaren betrieblichen Nutzen. Deshalb: Alle Rechnungen genau prüfen, ehe man zum Überweisungsformular greift - gerade wenn die Zahlung dringend angemahnt wird. Im Zweifel sollten Landwirte qualifizierten Rechtsrat einholen. (rlv)
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