13.12.2010 | 15:56:00 | ID: 7319 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Selbsthilfemaßnahmen Wein: Ausdehnung auf Nichtmitglieder

Bern (agrar-PR) - Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine möchte seine Selbsthilfemaßnahmen auch für Nichtmitglieder durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 13. Dezember 2010 das entsprechende Gesuch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- oder Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemaßnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Maßnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen.

Das vorliegende Gesuch betrifft die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung von Selbsthilfemaßnahmen zu Gunsten der Absatzförderung für Schweizer Weine. Gemäß Art. 9 der Verordnung über die Ausdehnung der Selbsthilfemaßnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (VBPO; SR 919.117.72) wird ein von einer Branchenorganisation an den Bundesrat eingereichtes Gesuch veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisation über das Gesuch informiert werden. Die Veröffentlichung ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt keine besonderen Einspracherechte.

Änderungen sind entsprechend dem Ergebnis der Konsultation möglich. Der Bundesrat wird darüber entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Gesuch entsprechen wird.

Die Gesuchsunterlagen können auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft konsultiert werden (www.blw.admin.ch: Themen / Produktion und Absatz / Kennzeichnung und Absatzförderung / Branchenorganisationen).

Die Konsultation dauert bis zum 31. Januar 2011. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Mattenhofstraße 5, 3003 Bern zu übermitteln. (blw)
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