10.01.2011 | 15:05:00 | ID: 7695 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Sperrung von 11 Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgehoben

Schwerin (agrar-PR) - Auch in Mecklenburg-Vorpommern konnten heute 11 Betriebe wieder freigegeben werden.
Die Betriebe waren vorläufig gesperrt wegen des Verdachtes, Futtermittel mit erhöhter Dioxinbelastung erhalten und verfüttert zu haben.

"Es ist erfreulich," so Minister Dr. Backhaus, "dass auch auf Grund der guten Zusammenarbeit der Länderbehörden, die Freigabe unter Beachtung der Lebensmittelsicherheit zügig erfolgen kann. Dieses darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass eine gründliche Aufarbeitung der Vorgänge erfolgen muss und ggf. Konsequenzen zu ziehen sind."

Freigegeben werden konnten: 11 Betriebe

1 Schweinebetrieb in Bad Doberan
1 Legehennenbetrieb im Landkreis Demmin
1 Schweinebetrieb im Landkreis Güstrow
1 Enten/Gänsebetrieb im Landkreis Güstrow
1 Schweinebetrieb in Ludwigslust
3 Schweinebetriebe im Landkreis Parchim
3 Entenbetriebe im Landkreis Parchim

Weiterhin gesperrt bleiben in Mecklenburg-Vorpommern noch: 7 Betriebe

1 Teilbetrieb einer Schweinehaltung im Landkreis Nordwestmecklenburg,
5 Putenbetriebe in Nordwestmecklenburg, Ludwigslust/Schwerin und Parchim
1 Schweinebetrieb im Landkreis Ludwigslust, jedoch nur für die Ferkellieferungen aus Thüringen.

Für die Freigaben gibt es unterschiedliche Gründe:

Ein Betrieb war entgegen den ersten Angaben nicht beliefert worden; ein Betrieb hatte nachweislich der Unterlagen ein Futtermittel ohne Fettzusatz bekommen; ein Betrieb hatte nur kleine Mengen Futtermittel bezogen, die noch vollständig vorhanden waren. Dieses wurde vorsorglich beschlagnahmt.

Für die anderen Betriebe konnten Untersuchungsergebnisse für die eingemischten Fette und die jeweiligen Rezepturen der Futtermittel vorgelegt werden, aus denen festzustellen war, dass die im Futtermittel möglichen Dioxingehalte von 0.0016 bis 0,4998 ng/kg deutlich unter dem erlaubten Höchstgehalt von 0,75 ng/kg Futtermittel und unter dem Auslösewert von 0,5 ng/kg Futtermittel lagen.

Bei beiden Futtermittelhändlern konnten die Futtermittelchargen ebenfalls auf Grund des geringen Dioxingehaltes freigegeben werden.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bekräftigte die Forderung nach einer räumlichen Trennung in der Herstellung von technischen Fett und Fett zu Futtermittelzwecken. Das sei aber nicht ausreichend. Zudem müsse das Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller verschärft werden.  "Die Verantwortlichen müssen härten bestraft werden und die Absicherungen für die tierhaltenden Landwirte verbessert werden".

Backhaus wies darauf hin, dass er die Futtermittelunternehmer aus M-V zu einer Beratung noch in dieser Woche einladen werde und aktuell eine Überprüfung der Unternehmen mit Schwerpunkt auf die Durchführung und Zuverlässigkeit der Eigenkontrollen der Unternehmen angelaufen sei. (PD)
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