20.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1736 | Ressort: Landwirtschaft | Beruf & Bildung

„Fachkraft Agrarservice“ bekommt neue Rechtsgrundlage

Berlin (agrar-PR) - Wichert: „Grüne Berufe“ werden kontinuierlich angepasst
Anfang August 2009 ist die endgültige Ausbildungsverordnung für den Agrarberuf Fachkraft Agrarservice in Kraft getreten. Damit bekommt der seit 2005 bestehende „Grüne Beruf“ eine neue Rechtsgrundlage, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Außerdem wurde eine bundesweite Fortbildungsverordnung für den Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin rechtskräftig.
 
„Wir begrüßen die laufenden Aktivitäten zur Verbesserung und Profilierung sowie zum weiteren Ausbau der beruflichen Fortbildung im Agrarbereich ausdrücklich“, erklärte der DBV-Bildungsbeauftragte Hans-Benno Wichert. Die Sozialpartner müssten stärker daran arbeiten, die Aus- und Fortbildung in allen Agrarberufen praxisnah umzusetzen und bei Bedarf auch an neue Herausforderungen und veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. In den kommenden Jahren werde sich der Berufsstand in Zusammenarbeit mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium, den Gewerkschaften und den für die Berufsbildung zuständigen Stellen weiterhin engagiert dafür einsetzen.
 
Der Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice wurde 2005 zunächst auf Grundlage einer bis Juli 2009 befristeten Erprobungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingeführt und seither einem Evaluierungsverfahren unterzogen. Auf Grundlage der Erprobungsergebnisse erfolgten Anpassungen in einigen speziellen Bereichen wie beispielsweise die verbindliche Einbindung einer führerscheinrelevanten Prüfungsaufgabe bei der Abschlussprüfung. Außerdem wurden die Bestimmungen zur Zwischen- und Abschlussprüfung an aktuelle formale und strukturelle Vorgaben des Bundes angepasst.
 
Durch die Einführung der Bundesverordnung über die Fortbildung zum Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer wurden bundeseinheitliche Standards im Bereich der forsttechnischen Fortbildung zwischen den Sozialpartnern und dem Bund vereinbart. Mit dem Inkrafttreten der neuen bundesweit geltenden Fortbildungsregelung sind bereits bestehende einschlägige Fortbildungsregelungen in den betreffenden Bundesländern (zum Beispiel Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen) außer Kraft gesetzt. In den kommenden Monaten werden die für die Berufsbildung zuständigen Stellen umfangreiche Abstimmung zur überregionalen Koordinierung der praktischen Umsetzung in diesem speziellen Fortbildungsbereich vornehmen, um die notwendige Fortbildungsqualität zu gewährleisten und mögliche Synergieeffekte zu nutzen.
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