23.01.2020 | 13:45:00 | ID: 28289 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Bei EU Erleichterungen für Ökobetriebe erreicht

Berlin (agrar-PR) - Übergangsregelungen werden eingeführt und verlängert
Auf europäischer Ebene wird derzeit die Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen zur neuen Öko-Basisverordnung diskutiert. Gegenüber der EU-Kommission hat sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hier sehr intensiv für praxisgerechte Lösungen eingesetzt, vor allem in der Tierhaltung.

Gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten konnte die Ministerin entscheidende Änderungen erwirken. Die Maßnahmen in der ursprünglichen Form hätten innerhalb sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen für die Ökobetriebe geführt.

Der neue Entwurf der Kommission, der jetzt vorliegt, kommt den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen. So sieht er im Vergleich zur ursprünglichen Fassung folgende Änderungen vor:

Bereich Geflügelhaltung
• Einführung einer Übergangsregelung von drei Jahren zur Anpassung an die neue Regelung, die eine Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche ausschließt.
• Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Anpassung an die Reduzierung von vier auf drei Ebenen.
• Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre zur Anpassung an neue Normen der Auslaufgestaltung.
• Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, zur Anpassung an neue Normen hinsichtlich der Besatzdichte und Minimumflächen.

Bereich Schweinehaltung
• Reduzierung der Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von drei auf 1,9 Quadratmeter.
• Verlängerung der Übergangsregelung von drei auf acht Jahre zur Anpassung an Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen.
• Die Kommission hat angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr nochmal zu überprüfen.

Julia Klöckner: „Es ist gut und wichtig, dass die Kommission viele unserer Änderungsvorschläge aufgegriffen hat. Denn unser Ziel muss eine Ökoverordnung sein, die der rasanten Entwicklung des Ökolandbaus und den Anforderungen der Betriebe gerecht wird.

Anpassungen müssen wissenschaftlich fundiert, praxisgerecht und leistbar sein. Viele Ökobauern haben bereits hohe Investitionen getätigt, um höhere Standards einzuhalten. Das muss gewürdigt werden bei der Überarbeitung der Verordnung, sie brauchen Zeit zur Umsetzung neuer Anforderungen!“

Erreicht wurde zudem die Zusage der Kommission, bereits, dass die Kommission eine Überprüfung für die nächste Überarbeitung der Verordnung vorsieht. Die finale Fassung der jetzt diskutierten Verordnung wird den Mitgliedsstaaten bis Anfang, Mitte Februar vorgelegt. Die Abstimmung ist für die Sitzung im März vorgesehen.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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