07.11.2011 | 12:05:00 | ID: 11311 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Muschelfischerei: Verlängerung der Fanglizenzen richtet sich nach fachlichen Erwägungen

Kiel (agrar-PR) - Eine vorzeitige Verlängerung der Fanglizenzen für die Muschelfischerei im Wattenmeer wird aus Sicht des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ausschließlich unter fachlichen Kriterien beurteilt.
Darauf weist das Ministerium heute (7. November) mit Blick auf die Wochenendausgabe des Hamburger Abendblatts (5./6. November, S. 14) hin. Dort konnte der Eindruck entstehen, politische Erwägungen spielten dabei eine, möglicherweise sogar die entscheidende Rolle. Das ist nicht richtig.

Bereits am 11. Oktober 2011 hatte das Ministerium auf Nachfrage des Hamburger Abendblatts, ob eine vorzeitige Verlängerung im Zusammenhang mit der vorgezogenen Landtagswahl 2012 stehe, geantwortet:

"Nein. Die Betriebe der Miesmuschelkulturwirtschaft haben das Ministerium um vorzeitige Verlängerung gebeten, bevor durch Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes vorzeitige Neuwahlen erforderlich wurden. Das derzeitige Programm hat nur eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.

Die vorzeitige Verlängerung des Programms zur Bewirtschaftung der Muschelressourcen soll erfolgen, um den Betrieben im Rahmen der darin vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarungen für notwendige Investitionen in Saatmuschelgewinnungsanlagen und Spezialfahrzeuge eine an den Abschreibungsfristen orientierte, über diese Frist hinausgehende Investitionssicherheit bis zum 31.12.2026 zu gewähren. Innerhalb dieser Frist werden die konkreten Erlaubnisse wie bisher immer nur für 5 Jahre erteilt, die Erteilung setzt immer voraus, dass die oben angesprochene Prüfung der Verträglichkeit nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz zum Ergebnis hat, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes an sich oder seiner Erhaltungsziele für Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen 1 und 2 der FFH-Richtlinie ausgeschlossen werden kann.

In diesem Kontext wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das erste Muschelprogramm und die dazugehörigen öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarungen 1997 erstellt wurden und eine Laufzeit bis zum 31.12.2006 hatten. Bereits im Jahre 1999 wurden Eckpunkte bezüglich der Bedingungen einer vorzeitigen Verlängerung vereinbart, die im Jahre 2000 [also in Zeiten einer von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellten Landesregierung; Anm. d. MLUR] zu einer vorzeitigen Verlängerung von Programm und Rahmenvereinbarungen bis zum 31.12.2016 führten. Nach dieser Verlängerung erfolgten umfangreiche Investition in Verarbeitungsanlagen und Fahrzeuge."

Diese Darstellung ist aus Sicht des MLUR nach wie vor und uneingeschränkt gültig. (PD)
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