06.09.2011 | 14:25:00 | ID: 10611 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Fördermittel für sächsische Waldbesitzer

Pirna (agrar-PR) - Waldbesitzer in Sachsen haben noch bis 31. Oktober 2011 Zeit, Fördermittel für forstliche Maßnahmen zu beantragen, die im Jahr 2012 durchgeführt werden sollen.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie „Wald und Forstwirtschaft" (RL WuF/2007) werden Vorhaben zur Wiederaufforstung und zum Waldumbau mit standortgerechten Baumarten gefördert. Darüber hinaus stehen Fördermittel für den forstwirtschaftlichen Wege- und Brückenbau und für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wie zum Beispiel Forstbetriebsgemeinschaften zur Verfügung. Zudem werden Naturschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Struktur- und Artenvielfalt im Wald gefördert. Waldbesitzer finden die Förderrichtlinie, aktuelle Antragsunterlagen sowie ausführliche Hinweise zur Antragstellung im Internet unter www.smul.sachsen.de/foerderung/357.htm .

Kostenlose Beratungsangebote unterbreiten die Mitarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst. Adressen und Ansprechpartner sind unter www.sachsenforst.de einsehbar.

Seit Neuauflage der Förderrichtlinie im Jahr 2008 wurden Fördermittel in Höhe von 10,8 Mio. Euro für sächsische Waldbesitzer bewilligt. Schwerpunkte lagen im Bereich des Waldumbaus, der Wiederaufforstung sowie beim Forstwegebau. Allein 2010 wurden 33 Kilometer Holzabfuhrwege sowie 222 Hektar Wiederaufforstung und Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald des Freistaates Sachsen gefördert.

Die Waldfläche im Freistaat Sachsen beträgt insgesamt 523.292 Hektar. Die höchsten Anteile haben der Privat- und Treuhandrestwald mit 45,7 % und der Landeswald mit 38,6 %. Daneben existieren als Eigentumsformen Körperschaftswald (7,6 %), Bundeswald (6,0 %) und Kirchenwald (2,1 %). In Sachsen gibt es rund 85.000 Waldbesitzer. (PD)
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