05.08.2011 | 11:42:00 | ID: 10316 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Minderung von Ammoniakemissionen durch schnellere Gülleeinarbeitung

Schwerin (agrar-PR) - "Die Minderung von Emissionen ist ein wichtiges Ziel zur Luftreinhaltung und damit zur Eindämmung des Klimawandels.
Gemeinsam mit den Ministern der anderen Bundesländer haben wir uns dazu verständigt, dass eine Präzisierung der Vollzugshinweise zur Einbringung von Gülle und Gärresten unbedingt notwendig ist. Eine eigens dafür einberufene Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag erarbeitet, den Mecklenburg- Vorpommern übernommen hat", teilt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus mit.

Danach ist eine "unverzügliche" Einarbeitung gegeben, wenn Gülle, Jauche, Geflügelkot und andere organische bzw. organisch-mineralische Düngemittel direkt eingearbeitet werden oder bei einer getrennten Aufbringung und Einarbeitung, die aufgebrachte Partie schnellstmöglich, spätestens jedoch vier Stunden nach ihrer Aufbringung eingearbeitet ist.

Damit entfällt die bisher gültige Tagesfrist für die Einarbeitung bei Ausbringung am Vor- bzw. Nachmittag oder die Einarbeitung am nächsten Morgen bei vorangegangener abendlicher Ausbringung.

Bei einer direkten Einarbeitung auf unbestellten Böden kann die Ammoniakkonzentration um ca. 90 Prozent gegenüber der Breitverteilung reduziert werden. Wird Gülle nach vier Stunden in den Boden eingearbeitet, beträgt die Minderung der Ammoniakemission noch 48 Prozent.

"Die Reduzierung der Emissionen aus der Gülle- und Gärrestdüngung ist ein entscheidender Beitrag, um die Obergrenze für Ammoniakemissionen zu erreichen", so Minister Backhaus.

Die EG-Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen legt unter anderem fest, dass Deutschland eine jährliche Obergrenze von 550 Kilotonnen Ammoniak nicht überschreiten darf. (PD)
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