05.01.2011 | 12:00:00 | ID: 7587 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

6 Schweinehaltungsbetriebe in M-V wegen Dioxin-haltigem Futtermittel gesperrt

Schwerin (agrar-PR) - Wie die Überwachungsbehörden aus Hamburg am gestrigen Abend mitteilten, sind sechs Schweinhaltungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern mit Futtermitteln beliefert worden, in die Fett mit überhöhten Dioxingehalten eingemischt wurde.
Vorsorglich sind die Betriebe gesperrt worden und dürfen bis zu Abklärung der Vorgänge keine Tiere zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung abgeben", sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

"Die Tierhalter, die als Lebensmittelunternehmer die Sicherheit der von ihnen erzeugten Lebensmittel zu gewährleisten haben - dazu gehört auch die Haltung von Tieren zur Lebensmittelgewinnung - sind aufgefordert, entsprechende Abklärungen vorzunehmen.  Die Abgabe von Zuchttieren oder von Tieren zur Mast aus diesen Betrieben sei davon nicht betroffen, sofern der Verbleib jederzeit festgestellt werden könne", so der Minister.

Dr. Backhaus erklärte weiterhin, dass noch heute die Futtermittel- und die Lebensmittelüberwachung die gesperrten Betriebe aufsuchen werden, um den Sachverhalt in jedem Betrieb individuell abzuklären.

Hierzu gehöre, die Rezeptur der in dem Betrieb eingesetzten Futtermittel und den Anteil der darin eingemischten belasteten Fette genau zu erfahren, die Dauer des Einsatzes dieser Futtermittel in welchen Tiergruppen und die Durchführung der Eigenkontrollen speziell zum Einsatz der gelieferten Futtermitteln zu prüfen. Aus diesen Ergebnissen werde dann die lebensmittelrechtliche Beurteilung erfolgen, an deren Ende die Freigabe des Betriebes oder die weitere Sperre stehe. Hierbei stehe der Schutz der Verbraucher im Vordergrund.

"Ich zeige keinerlei Verständnis dafür, dass offensichtlich Fette, die für technische Zwecke deklariert gewesen seien, den Weg in die Futtermittel gefunden haben. Ich forder eine gründliche und schonungslose Aufarbeitung, um daraus möglicherweise weitere Konsequenzen zu ziehen", betonte Minister Backhaus. Als mögliches Beispiel nannte er eine strikte räumliche Trennung in der Bearbeitung von Fetten zu technischen bzw. zu Futtermittelzwecken vorzugeben. Unabhängig von dieser Aufarbeitung, die nach Backhaus einer möglichen Rechtsänderung zwingend vorausgehen muss, sind die vorhandenen Rechtsgrundlagen voll auszuschöpfen. Dazu gehört auch die unnachgiebige der Heranziehung der Verantwortlichen, die nicht bei den Tierhaltern zu suchen seien. (PD)
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