Berlin (agrar-PR) - "Schafe und Ziegen, die nach dem 31. Dezember
2009 geboren werden, müssen grundsätzlich elektronisch gekennzeichnet
werden. Eines der beiden Kennzeichen muss dann eine elektronische
Ohrmarke oder ein elektronischer Bolus sein, das andere Kennzeichen
grundsätzlich eine "konventionelle" Ohrmarke," sagte der
Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, heute in Berlin.
Die bereits Ende 2003 avisierte, 2007 endgültig von den
Agrarministern der Europäischen Union beschlossene neue Regelung
betrifft aber nur solche Tiere, die zur Zucht, für den
innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr nach Drittländern
bestimmt sind.
"Es ist mir wichtig, festzustellen, dass somit längst nicht alle
Schafe und Ziegen von der Neuregelung betroffen sind," so Dr. Müller
weiter. "Nach Mitteilung der Vereinigung Deutscher
Landesschafzuchtverbände sind in Deutschland jährlich aus einem
Gesamtbestand von etwa 2,5 Millionen Schafen und Ziegen lediglich
ungefähr 300.000 Tiere oder 12,5 Prozent des Gesamtbestands
elektronisch zu kennzeichnen." Die Rechtslage erlaube aber weiterhin,
dass die in Deutschland bereits praktizierte Regelung einer
vereinfachten Kennzeichnung von Tieren, die vor Vollendung des ersten
Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden sollen, nicht für den
innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr nach Drittländern
bestimmt sind, fortgeführt werden kann.
Dr. Müller erläutert, dass das Erfordernis, die Tiere individuell und
damit elektronisch zu kennzeichnen, sich aus der Notwendigkeit ergebe,
im Seuchenfall den Verbleib der Tiere jederzeit rückverfolgen zu
können. Insbesondere das Maul- und Klauenseuchegeschehen im Vereinigten
Königreich im Jahr 2001 seien der Anlass gewesen, die Kennzeichnung von
Schafen und Ziegen neu zu regeln.
Auch wenn von verschiedener Seite gefordert werde, die elektronische
Kennzeichnung zu verhindern oder deren Einführung nochmals zu
verschieben und für die generelle Bestandskennzeichnung einzutreten,
hält Dr. Müller einen Vorstoß Deutschlands bei der Europäischen
Kommission und bei den anderen Mitgliedstaaten für nicht
aussichtsreich, da diese den Grundsatz der elektronischen Kennzeichnung
nicht in Frage stellen.