04.12.2014 | 22:40:00 | ID: 19265 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Fachdiskurs zum tierärztlichen Dispensierrecht

Berlin (agrar-PR) - Staatssekretärin Flachsbarth freut sich über hohe Beteiligung und „einen konstruktiven Dialog“

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, hat die breite Beteiligung am Fachdiskurs zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts gewürdigt:

„Für uns dient dieser Austausch der fundierten Meinungsbildung über die künftige Rolle des tierärztlichen Dispensierrechts im Gesamtgefüge des Tiergesundheits- und Arzneimittelrechts“, sagte Flachsbarth zum Auftakt des eintägigen Fachdiskurses vor rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Berlin.

 

Das BMEL ist derzeit dabei, dass Dispensierrecht zu überprüfen. Beim heutigen Fachdiskurs haben dazu Landwirte, Tierärzte, Vertreter der Überwachungsbehörden der Länder sowie der Pharmaindustrie und der Tierschützer gemeinsam mit Abgeordneten des Agrarausschusses des Deutschen Bundestages die Vor- und Nachteile des Dispensierrechts sowie Szenarien für dessen zukünftige Ausgestaltung diskutiert.

 

Das tierärztliche Dispensierrecht umfasst das Recht des Tierarztes, für von ihm behandelte Tiere Arzneimittel vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen, zu diesem Zweck vorrätig zu halten und an Tierhalter abzugeben, sowie in beschränktem Umfang herzustellen. Voraussetzung ist die behördliche Anmeldung des Führens einer tierärztlichen Hausapotheke.

 

Die jüngste Novelle des Arzneimittelgesetzes vom April dieses Jahres etabliert ein neues System zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Von dieser Regelung profitieren Verbraucher, Tierärzte, Tierhalter und vor allem die Tiere.

 

Der Fachdiskurs ist Teil der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ins Leben gerufenen Tierwohl-Initiative "Eine Frage der Haltung“. „Wenn sich alle Akteure in einem Kompromiss wiederfinden, fühlen sie sich dem gemeinsamen Ziel der Arzneimittelminimierung auch verpflichtet“ so Staatssekretärin Flachsbarth.

 

Im Februar 2014 hatte das BMEL das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AG mit einem Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts beauftragt. In dem ergebnisoffenen Gutachten werden vier Szenarien zum künftigen Umgang mit dem Dispensierrecht hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile untersucht.

 

Die Dokumentation des Fachdiskurses finden Sie unter:
www.bmel.de/Fachdiskurs-Dispensierrecht

 

Das KPMG-Gutachten „Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts“ finden Sie unter: www.bmel.de/Gutachten-Dispensierrecht

                               

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