24.11.2014 | 17:15:00 | ID: 19188 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit Wildvogelzug

Düsseldorf (agrar-PR) -

Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5 N8 in einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern, erhärtet sich der Verdacht, das Wildvögel der Überträger des gefährlichen Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbestände sein könnten. Das für die Einschätzung von Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut stützt diese Einschätzung und schätzt das Risiko einer Übertragung durch Wildvögel als hoch ein. In einer Bund-Länder-Besprechung wurde deshalb heute eine Stallpflicht für Hausgeflügel in Regionen mit erhöhtem Risiko wegen durchziehender Wildvögeln angeregt. Das NRW-Verbraucherschutzministerium bereitet einen entsprechenden Erlass vor, so dass ab morgen (Dienstag, 25. November 2014) die Stallpflicht in Kraft treten kann.

 

Die Amtsveterinärinne und Amtsveterinäre der Kreise werden bereits heute über den aktuellen Stand informiert, um ab morgen die entsprechenden Maßnahmen einleiten zu können. Es wird allen Halterinnen und Haltern von Hausgeflügel empfohlen, bereits ab heute die Tiere in ihren Ställen zu belassen.

 

Laut Robert Koch Institut sind Humane Erkrankungen mit dem jetzt in Mecklenburg-Vorpommern identifizierten hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 bisher nicht beobachtet worden, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen jedoch unwahrscheinlich. Auch im Zusammenhang mit bekannten Ausbrüchen beim Geflügel durch mit diesem Virus verwandte Geflügelpestviren in Südkorea, Japan oder China wurden bisher keine humanen Erkrankungen berichtet.

 

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel müssen dann bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Informationen zu den betroffenen Regionen werden derzeit vorbereitet und morgen Vormittag veröffentlicht unter www.umwelt.nrw.de.

 

 

Weitere Informationen:

 

- Thema "Geflügelpest" auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) http://www.fli.bund.de

 

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf

Pressekontakt
Herr Christian Fronczak
Telefon: 0211 / 4566-294
E-Mail: frank.seidlitz@mkulnv.nrw.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Deutschland
Telefon:  +49  0211  4566-0
Fax:  +49  0211  4566-388
E-Mail:  poststelle@munlv.nrw.de
Web:  www.munlv.nrw.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.