24.06.2011 | 08:50:00 | ID: 9925 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest : Tierhalter müssen Krankheit anzeigen

Bonn (agrar-PR) - Die Geflügelpest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch das Orthomyxovirus ausgelöst und durch engen Tierkontakt weiter verbreitet.
Die Krankheitserscheinungen ähneln denen der Newcastle-Krankheit. Die Tiere haben Fieber, sind matt, haben keinen Appetit und Durst. Durchblutungsstörungen an Kamm und Kehllappen, Atemnot, Niesen, Röcheln und Schleimhautabsonderungen sowie wässriger Durchfall treten auf.

Zu den Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung gehören die Sperrung der betroffenen Betriebe, Tötung und unschädliche Beseitigung des Geflügels. Ausführlich wird die Geflügelpest im aid-Heft "Anzeigepflichtige Tierseuchen" beschrieben. (aid)
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