05.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1567 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Milchviehhaltung: Klauenbäder richtig einsetzen

Frankfurt (agrar-PR) - Gesunde Kühe auf gesunden Klauen das Fundament für die Wirtschaftlichkeit - DLG-Leitfaden informiert
Neben Fruchtbarkeitsstörungen und Eutererkrankungen stehen Klauen- und Gliedmaßenerkrankungen an dritter Stelle der krankheitsbedingten Abgangsursachen. Um infektiösen Klauenerkrankungen (insbesondere Mortellaro) in großen Tierbeständen Einhalt zu gewähren, werden Klauenbäder zur Prophylaxe und Therapie eingesetzt. Die Anwendung dieser Klauenbäder wird jedoch kontrovers diskutiert. Um Milchviehhaltern verlässliche Informationen zum praktischen Einsatz von Klauenbädern zu geben, haben der DLG-Ausschuss Klauenpflege und -hygiene und die DLG-Prüfungskommission für Mittel zur Klauenpflege und -hygiene mit Dr. Elke Kleiminger vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen (LAVES) einen Leitfaden ausgearbeitet. Darin werden Klauenbäder nach ihrem Zweck und ihren Wirkstoffen voneinander abgegrenzt und ihr Einsatz beschrieben.
 
Klauenbäder als Arzneimittel
Alle Klauenbäder, die zum Zwecke der Behandlung oder Vorbeugung von Klauenerkrankungen am Tier angewendet werden, sind Arzneimittel und müssen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen sein. Aktuell gibt es in Deutschland jedoch keine Klauenbäder, die als Tierarzneimittel zur Bekämpfung von Klauenerkrankungen wie Mortellaro zugelassen sind. Im begründeten Einzelfall, dem sogenannten „Therapienotstand“ kann der Tierarzt jedoch ein Klauenbad einsetzen, das in einem EU-Mitgliedstaat als Tierarzneimittel zugelassen ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf tierärztliche Verschreibung ein Klauenbad in einer öffentlichen Apotheke herstellen zu lassen. Der Tierarzt muss Zweckbestimmung, Wartezeiten, Anwendungs- und Entsorgungshinweise hierfür detailliert festgelegen und der Tierhalter hat die Behandlungsanweisungen des Tierarztes genau zu erfüllen.

Klauenbäder als Biozide
Klauenbäder können auch als Biozide eingesetzt werden, wenn sie ausschließlich einen veterinärhygienischen Zweck erfüllen, und nur Wirkstoffe enthalten, die für diesen Zweck gelistet sind. Sie dürfen nicht mit einer medizinischen Wirkung ausgelobt sein. Zudem müssen Biozide von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) registriert und entsprechend mit einer BAuA Nr. gekennzeichnet sein. Weitere Informationen, die einem Biozid-Produkt beigefügt sein müssen, sind unter www.DLG.org/998.html „Kennzeichnung_von_Biozidprodukten.pdf“ zu finden.
 
Reinigungs- und Pflegemittel
Klauenbäder dürfen nur als Reinigungs- und Pflegemittel bezeichnet werden, wenn sie keine apothekenpflichtigen Stoffe enthalten und ausschließlich äußerlich am Tier zur Reinigung und Pflege angewendet werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass sie keine Stoffe wie Kupfer- und Zinksulfat oder Formaldehyd enthalten dürfen, da diese Stoffe apothekenpflichtig sind.
 
Anwendung und Konsequenzen für den Tierhalter

Klauenbäder zur therapeutischen und prophylaktischen Behandlung am Tier dürfen nur als Arzneimittel angewendet werden – sie müssen vom BVL zugelassen sein oder von einem Tierarzt verschrieben werden. Die Anwendung von Klauenbädern als Biozid darf nur zu veterinärhygienischen Zwecken geschehen, und das Produkt muss bei der BAuA registriert und entsprechend gekennzeichnet sein. Klauenbäder aus den Rohstoffen Kupfer- bzw. Zinksulfat u.a. dürfen durch den Tierhalter nicht hergestellt werden. Um die Klauengesundheit zu verbessern und auf Klauenbäder verzichten zu können, sollten die Tierhalter die Ursachen der Erkrankungen bekämpfen. Dazu gehören unter anderem eine regelmäßige professionelle Klauenpflege, saubere Laufflächen, trockene Liegeflächen, eine wiederkäuergerechte Fütterung sowie die Gestaltung tiergerechter Haltungsbedingungen. Im Internet ist unter www.dlg.org/datenbank_klauenpfleger.html ein geografisches Verzeichnis von Klauenpflegern zu finden.
Es zeigt Landwirten den Weg zum nächsten Ansprechpartner.
 
Interessenten erhalten weitere Informationen zum Leitfaden „Klauenbäder“ bei der DLG, Ansprechpartnerin ist Friederike Kaths, Tel. 069/24788-317, Fax: 069/24788-114 oder E-mail: F.Kaths@DLG.org.
 
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Pressekontakt
Herr Rainer Winter
Telefon: 069 / 24788-212
E-Mail: R.Winter@dlg.org
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