03.05.2011 | 13:37:00 | ID: 9301 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Neuer BSE-Fall in der Schweiz

Bern (agrar-PR) - Im Rahmen des offiziellen Überwachungsprogrammes wurde bei einer umgestandenen Kuh eines Betriebes im Kanton St.Gallen BSE festgestellt.
Analysen zeigen jedoch, dass es sich nicht um einen Fall von klassischer BSE handelt, sondern um eine sogenannte atypische BSE. Das Tier war im September 2003 geboren worden, also zweieinhalb Jahre nach dem totalen Tiermehlverfütterungsverbot in der Schweiz und in Europa. Der letzte BSE-Fall in der Schweiz war 2006 zu verzeichnen.

Der aktuelle Fall ändert nichts an der guten Lage bezüglich BSE in der Schweiz. Bis 2006 hatten sich die Fälle stark vermindert und von 2006 bis jetzt wurde überhaupt kein Fall mehr diagnostiziert. Aber der neue Fall erinnert daran, dass wir trotz dieser vorteilhaften Situation doch vereinzelt mit Fällen von BSE rechnen müssen.

Die Diagnostik des Referenzlabors zeigt, dass es sich nicht um einen typischen Fall von BSE, sondern um einen sogenannt atypischen BSE-Fall handelt. Seit einigen Jahren werden in verschiedenen europäischen Ländern solche atypische Fälle von BSE bei älteren Kühen festgestellt. Die Wissenschaftler glauben, dass diese Form der BSE möglicherweise eine sporadisch auftauchende Krankheit ist, die nicht auf infektiöses Material im Futter zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu werden die typischen BSE-Fälle durch infektiöses Material im Futter der Tiere verursacht.

Im internationalen Umfeld ist es nicht das erste Mal, dass BSE bei Tieren gemeldet wird, die nach dem Totalverbot der Tiermehlverfütterung geboren wurden. So hatten beispielsweise auch Großbritannien und Tschechien solche Fälle.

In der Schweiz war seit mehr als vier Jahren kein BSE-Fall mehr zu verzeichnen gewesen. Seit dem ersten Schweizer Fall im Jahre 1990 wurden in der Schweiz insgesamt 464 BSE-Fälle gemeldet. Mit Ausnahme des neuesten Falles waren alle betroffenen Rinder vor dem totalen Tiermehlverfütterungsverbot vom Januar 2001 geboren worden. Seit 1990 war im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden, um die Krankheit bei den Rindern einzudämmen.

Als die wirksamste Maßnahme erwies sich das Verbot der Tiermehlverfütterung, das zuerst 1990 für Rinder ausgesprochen wurde, dann 2001 für sämtliche Nutztiere. Für die Sicherheit der Menschen wurden ab 1990 alle infektiösen Teile des Rindes, das sogenannte spezifische Risikomaterial, aus der Lebensmittelkette entfernt. Es wurde in der Schweiz nie ein Fall der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung bei Menschen, die mit BSE in Verbindung gebracht wird, diagnostiziert. (bvet)
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