04.04.2011 | 14:32:00 | ID: 8953 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Tierärzte entsetzt: Bundestag lehnt Schenkelbrandverbot bei Pferden ab

Frankfurt/Main (agrar-PR) - In seiner Sitzung am 25. März hat der Deutsche Bundestag den Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, den Schenkelbrand bei Pferden zu verbieten.
„Das ist eine Bankrotterklärung für den Tierschutz,“ kritisiert der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim Götz, die Entscheidung. „Es ist doch nicht zu leugnen, dass es sich beim Schenkelbrand um einen äußerst schmerzhaften Eingriff handelt, der nicht mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Seit die elektronische Kennzeichnung mit dem Chip verpflichtend ist, ist der vernünftige Grund für den Brand entfallen. Es kann nicht sein, dass Ausnahmen gemacht werden, nur weil einige Pferdezuchtverbände in Deutschland die Brandzeichen ihrer Pferde in erster Linie als Markenzeichen und Zuordnung zum Zuchtverband ansehen.“

Der Tierärzteverband fordert seit der Einführung der weitaus schonenderen und fälschungssicheren Kennzeichnungsmethode mittels Transponder, die inzwischen auch EU-weit für Pferde vorge-schrieben ist, das Verbot des Brandes. „Offensichtlich ist aber der Einfluss des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und der Reiterlichen Vereinigung (FN) auf die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion immer noch so stark, dass man sogar die eigene Ministerin im Regen stehen lässt,“ glaubt Hans-Joachim Götz. Bundesministerin Aigner hatte erst im Januar wissen lassen, dass auch sie den Schenkelbrand verboten sehen will.

DBV und FN hatten anlässlich eines vom tierschutzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dieter Stier, mitinitiierten Schau-brennens am 21. März in einem Berliner Gestüt gemeinsam erklärt, dass Brandzeichen als Kennzeichnung für Pferde auch unter dem Gesichts-punkt des Tierschutzes eine geeignete Kennzeichnungsform seien. Fohlen verhielten sich nach einem kurzen Augenblick des Schrecks unmittelbar danach wieder normal. Die Chips hätten den Nachteil, dass es für Laien kaum möglich sei, ohne entsprechendes Lesegerät die Daten zu lesen. Auch werde von den Pferdezucht-verbänden und den Reitern befürchtet, dass es möglich sein könnte, die Chips umzu-programmieren oder von außen unbrauchbar zu machen. Eine fälschungssichere Methode zur Identifizierung des Pferdes sei dagegen das Brandzeichen.

Unabhängig davon, dass die Veranstalter mit dem Schaubrennen gegen ein ausdrückliches Verbot des Veterinäramtes Charlottenburg-Wilmersdorf verstoßen haben, sind laut bpt-Präsident Götz die angeführten Argumente für den Schenkelbrand und damit gegen die Akzeptanz des Transponders als Alternative zum Schenkelbrand aus folgenden Gründen nicht haltbar:

- Eine bis in die Unterhaut gehende Verbrennung mit bleibenden Narben ist nach allgemeiner biologischer und medizinischer Definition eine Schmerzen und Schaden verursachende Gewebe-zerstörung. „Die Behauptung, der Brand verursache keine größeren Schmerzen, weil die Tiere sich nach kurzem Schrecken ruhig verhielten, macht deutlich, dass man sich nicht ernsthaft mit der Schmerzempfindung von Tieren auseinandersetzen will. Tiere leiden still und sind auf unsere Obhut angewiesen,“ so Götz.

- Die Annahme, dass der Transponder im Gegensatz zum Brand gefälscht werden kann, ist unzutreffend, da die Chips der Transponder nicht programmierbar und folglich auch nicht „von außen umprogrammierbar“ sind. Das System der Transponder-Identifizierung von Einzeltieren hat sich im Hundewesen und im Pferde-Rennsport seit Jahren bewährt - Fälschungen über eine Umprogrammierung der Transponder sind nicht bekannt;

- Der Vorwurf, Laien könnten ohne Lesegerät das Pferd nicht identifizieren, ist haltlos, da jedes Pferd anhand seines Equiden-passes identifiziert werden kann. Obgleich DBV und FN suggerieren, der Brand sei eine „fälschungssichere Methode zur Identifizierung des Pferdes“, muss bei Identitätsunstimmigkeiten die Identifikation - gleichgültig ob mit oder ohne Brand - ohnehin mittels Lesegerät erfolgen. Der Brand ist eben keine Identifizierung des einzelnen Pferdes, sondern nur ein Zeichen seiner Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband.

„Die Argumente von DBV und FN können die objektive Feststellung, dass durch einen Transponder der „vernünftige Grund“ für den Schenkelbrand bei Pferden entfällt, eindeutig nicht widerlegen,“ erklärt Götz. „Wir fordern deshalb wiederholt mit Nachdruck, dass bei der geplanten Neufassung des Tierschutzgesetzes die für den Schenkelbrand enthaltene Ausnahmegenehmigung gestrichen wird.“ (bpt)
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