18.03.2011 | 14:24:00 | ID: 8686 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Erfolg für den baden-württembergischen Weinbau im Bundesrat

Stuttgart (agrar-PR) - "Baden-Württemberg setzt sich für einen nachhaltigen Weinbau ein, bei dem die Erzeugung regionaltypischer und qualitativ hochwertiger Weine und der Erhalt der Steillagen im Vordergrund steht.
Das heutige Votum des Bundesrates ist ein Erfolg für die baden-württembergische Agrarpolitik und wichtig für den Weinbau im Land. Wir brauchen die Verlängerung des Anbaustopps für Reben, damit unsere Winzerinnen und Winzer eine wirtschaftliche Perspektive bekommen und die vom Weinbau geprägte Kulturlandschaft erhalten bleibt", sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (18. März 2011) in Stuttgart mit Blick auf die heute getroffene Entschließung des Bundesrats zugunsten einer Verlängerung des Anbaustopps für Reben bis Ende 2025. Inhalt des Entschließungsantrags sei es auch, nach 2025 die Verantwortung für die Anbauregeln in die Hand der Mitgliedsstaaten zu übertragen. Mit dem Beschluss des Bundesrates werde die Bundesregierung aufgefordert, diese Position in Brüssel zu vertreten. Baden-Württemberg habe den entsprechenden Vorschlag im Bundesrat eingebracht.

"Kaum eine andere Bewirtschaftungsform prägt unsere Kulturlandschaft so stark, wie der Weinbau in Hang- und Steillagen mit seinen Rebterrassen und Trockenmauern. Der Steillagenweinbau ist aufgrund der typischen Flora und Fauna eine Landschaftsform mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit. Es ist eine wichtige Aufgabe, sich für den Erhalt dieser herausragenden Bewirtschaftungsform einzusetzen. Die Beibehaltung der Anbaustopps ist hierfür ein entscheidender Baustein", betonte Köberle. Darüber hinaus diene der Anbaustopp dem Erhalt einer möglichst hohen Weinqualität, indem er durch die Begrenzung der Anbaufläche einer Massenproduktion von Weinen auf jeglichen Flächen einen Riegel vorschieben würde.


Hintergrundinformationen:

Im Rahmen der Reform der EU-Weinmarktorganisation im Jahre 2008 wurde beschlossen, den seit 1976 bestehenden Anbaustopp für Reben nur noch bis Ende 2015 in Europa zu befristen. Danach kann der Anbaustopp von den Mitgliedstaaten bis höchstens Ende 2018 verlängert werden. Der Wegfall des Anbaustopps würde in vielen Regionen Europas unweigerlich die Entstehung agrarindustrieller Produktion in einfach zu bewirtschaftenden Flachlagen zur Folge haben und die Bemühungen um die Förderung von Weinqualität, regionaler Typisierung, den Erhalt gewachsener, attraktiver Kulturlandschaften und Steillagen in Frage stellen. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, bis spätestens 2012 eine Halbzeitbewertung der bestehenden Weinmarktreform durchzuführen und insbesondere die Frage der Handhabung des Anbaustopps zu bewerten. (PD)
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