Berlin (agrar-PR) - "Ich habe heute Morgen veranlasst, dass
das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach § 20 Abs. 3
Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG
verhängt", sagte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Ilse Aigner, heute auf einer Pressekonferenz in
Berlin. "Damit ist der Anbau von Mon810 in Deutschland verboten."
Mit
Verhängung der Schutzklausel durch das BVL gegenüber der Firma Monsanto
wird das Ruhen der Genehmigung von MON810 angeordnet. Damit ist jeder
Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810
unzulässig. "Die Bundesländer werden umgehend über diese Maßnahme
informiert und werden die Einhaltung des Verbots überwachen", so
Ministerin Aigner.
Die Bundesministerin hatte um eine umfassende Bewertung der von
Monsanto Ende März vorgelegten Ergebnisse des Beobachtungsprogramms zum
Anbau von Mon 810 sowie um Prüfung möglicher neuer Aspekte hinsichtlich
der Umweltauswirkungen von Mon 810 gebeten. Die Bewertung durch die
Bundesbehörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit, Julius Kühn Institut, Bundesamt für
Naturschutz) ergab keine einheitliche Auffassung.
In der Entscheidung berücksichtigte Bundesministerin Ilse Aigner
auch, dass mittlerweile 5 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
rechtswirksam entsprechende Schutzmaßnahmen in Bezug auf den
MON810-Mais erlassen haben. Zuletzt hatte Ende März diesen Jahres
Luxemburg die Schutzklausel gezogen.
"Ich komme zu dem Schluss, dass es berechtigten Grund zu der
Annahme gibt, dass der genetisch veränderte Mais der Linie Mon810 eine
Gefahr für die Umwelt darstellt", sagte Aigner. Diese Auffassung wurde
auch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit bestätigt.
"Meine Entscheidung ist entgegen anders lautender Behauptungen
keine politische Entscheidung", sagte Aigner. "Es ist eine fachliche
Entscheidung und dies muss es aus rechtlichen Gründen auch sein."
Die Genehmigung von MON810 wurde 1998 auf Europäischer Ebene
erteilt und hat auch über das Ablaufen der Zulassung hinaus
Bestandsschutz, solange über die Neuzulassung auf europäischer Ebene
nicht entschieden ist.
"Ich möchte unterstreichen, dass dies keine Grundsatzentscheidung
zum künftigen Umgang mit Grüner Gentechnik ist", erläuterte
Bundesministerin Aigner. "Es handelt sich hierbei um eine
Einzelfallentscheidung, bei der Pro und Contra sorgfältig abgewogen und
eine Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen wurde."
Die vielen offenen Fragen über den einzigen zurzeit in Europa zum
kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus würde die
Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung deutlich machen.
"Gerade die Sicherheitsforschung in der Grünen Gentechnik wird
gebraucht. Das Grundprinzip der praktischen Anwendung der Grünen
Gentechnik muss eine vollständige Gewährleistung der Sicherheit für
Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt beinhalten", so Aigner.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat ihr Haus beauftragt, ein
Strategiepapier zu erarbeiten, welches die zukünftige Behandlung der
Thematik Gentechnik regeln soll. Dabei ist die Einbindung von
unabhängigen Experten wichtig. Es ist vorgesehen, ein Programm zur
Sicherheitsforschung durchzuführen und einen Leitfaden zur künftigen
Genehmigungspraxis zu erarbeiten. Es sollen Fragen der Handhabung der
Ausweisung von freiwilligen gentechnikanbaufreien Regionen beantwortet
werden.