Bonn (agrar-PR) - Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) informiert auf
der Fruit Logistica vom 3. bis 5. Februar 2010 in Berlin über die neuen
Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse. Auch die BLE-Informationsstelle
Bio-Siegel steht für Fragen zum staatlichen Qualitätszeichen zur
Verfügung.
Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres gilt für den Handel mit Obst und
Gemüse eine neue EU-Verordnung. 26 der 36 produktspezifischen
Vermarktungsnormen wurden gestrichen. Dafür wurde eine allgemeine
Vermarktungsnorm für alle übrigen Warenarten eingeführt. Die Neuerungen
stellten alle Fachleute aus Erzeugung, Handel und Kontrolle vor neue
Herausforderungen.
Auf der Fachmesse Fruit Logistica informiert die BLE über die
aktuelle Situation und die Bedeutung der Änderungen für den Handel. Der
BLE-Stand in Halle 21 (D 11) gibt den Fachbesuchern Antworten
- zu den drei Arten der Vermarktungsnormen, den sogenannten "allgemeinen", "speziellen" und "UNECE"-Normen,
- zur Auslegung der Vermarktungsnormen – insbesondere der allgemeinen Norm,
- zur Produktpalette, die unter die Vermarktungsnormen fällt oder von ihr ausgenommen ist,
- zu
QUAKON,
dem BLE-Internet-Portal, das die Anmeldung von Einfuhr- und
Ausfuhrkontrollen erleichtert und – insbesondere im Falle eines
Kontrollverzichts – die Abfertigung beschleunigt und
- zum Fortbildungsangebot der BLE.
Am BLE-Stand gibt es also Antworten, unter welchen Bedingungen die
Packstücke mit "EG-Obst und Gemüse" gekennzeichnet werden dürfen oder
ob Bruchspargel auf dem Wochenmarkt verkauft werden darf. Erfahrene
Kontrolleure sind vor Ort und bleiben keine Antwort schuldig.
Dort steht auch die BLE-Informationsstelle Bio-Siegel für sämtliche
Fragen rund um die Nutzung des deutschen Bio-Siegels zur Verfügung. Das
internationale Fachpublikum wird hier insbesondere über das
Importverfahren aus Drittländern informiert.