Hamburg (agrar-PR) -
Bundesregierung will Alt-Reaktoren nicht gegen Flugzeugabstürze nachrüsten lassen Die Bundesregierung will den Atomkonzernen erlauben, ihre sieben
ältesten und gefährlichsten Reaktoren bis zum Ende ihrer Laufzeit ohne
ausreichenden Schutz vor Flugzeugabstürzen zu betreiben. Das geht aus
dem Entwurf für einen neuen Paragraphen des Atomgesetzes hervor, den Greenpeace heute öffentlich macht. Greenpeace fordert Umweltminister Norbert Röttgen (CDU)
als obersten Verantwortlichen für die Sicherheit der deutschen
Atomkraftwerke auf, sich gegen die Novellierung des Atomgesetzes
auszusprechen und bei der Kabinettssitzung am 28. September dem Entwurf
die Zustimmung zu verweigern.
Minister Röttgen muss jetzt Farbe bekennen. Er kann sich nicht
öffentlich als Garant für die Sicherheit inszenieren und gleichzeitig
dafür einsetzen, dass selbst die ältesten Atommeiler mit ihren
hauchdünnen Hüllen nicht gegen einen Flugzeugabsturz geschützt werden
sollen, sagt Tobias Münchmeyer, Atomexperte von Greenpeace. Ein
Weiterbetrieb ohne Nachrüstungen wäre unverantwortlich. Röttgen muss
sich entscheiden, ob er Minister für die Umwelt oder die Atomkonzerne
sein will. Sicherheit kennt keine Kompromisse.
In der Novellierung des Atomgesetzes ist ein neuer Paragraph 7d, Absatz 2 vorgesehen, nach dem die Betreiber der Atomkraftwerke spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nachweisen, dass bautechnische Maßnahmen zum Schutz des Reaktorgebäudes vor Flugzeugabstürzen […] verwirklicht sind.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Reststrommengen für die sieben
Altreaktoren führen allerdings dazu, dass wahrscheinlich alle diese
Anlagen in den 24 Monaten vor erreichen dieser 10-Jahres-Frist vom Netz
gehen werden.
Deutsche Atomkraftwerke unzureichend gegen Flugzeugabstürze geschützt
Deutsche Atomkraftwerke sind auch neun Jahre nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 noch immer völlig unzureichend
gegen einen möglichen Angriff aus der Luft geschützt. Die sieben
ältesten Reaktoren würden nicht einmal dem Absturz einer kleinen
Verkehrsmaschine vom Typ Airbus A320 standhalten. Dieser Flugzeugtyp ist
nicht einmal halb so schwer, wie die bei den Terroranschlägen
verwendeten Boeing 767. Bei der Ermittlung der erforderlichen
Schutzmaßnahmen für Atomanlagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg
erst im Juni dieses Jahres gefordert, es müsse für den Schutz vor
Flugzeugabstürzen das größte in Betrieb befindliche Passagierflugzeug,
der A380, zugrunde gelegt werden. Dieser Flugzeugtyp wiegt vollgetankt
siebenmal so viel wie ein Airbus A320.
Die Bundesregierung hält weiterhin das Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geheim, dass einen abgestimmten
Katalog zu den Sicherheitsanforderungen für Atomkraftwerke enthält. Greenpeace fordert die sofortige Offenlegung dieses Dokuments. Die
gesamte Wahrheit muss endlich auf den Tisch. Wir haben es satt, nur
nach Druck und scheibchenweise von der Regierung über ihre Atompläne
informiert zu werden, sagt Münchmeyer.
Der Entwurf des § 7d
Weitere Vorsorge gegen Risiken, Absatz 2, des Atomgesetzes, der Greenpeace vorliegt:
Der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur
Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von
Elektrizität ist zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die
Allgemeinheit verpflichtet, spätestens zehn Jahre nach dem [Datum des
Inkrafttretens dieses Gesetzes] nachzuweisen, dass bautechnische
Maßnahmen zum Schutz des Reaktorgebäudes vor Flugzeugabstürzen nach den
in Anlage 5 aufgeführten Spezifikationen in der jeweiligen Anlage
verwirklicht sind.