Wiesbaden (agrar-PR) - Die Nordhessische Ahle Wurscht könnte zukünftig als regionale
Spezialität unter höchstem Schutz stehen. Einen gemeinsamen Antrag zum
Schutz der beliebten nordhessischen Spezialität haben die beiden
Schutzgemeinschaften Qualitätsgemeinschaft nordhessischer Lebensmittel
e.V. und der Verein zur Förderung und Erhaltung traditioneller
nordhessischer Wurst e.V. jetzt beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) in München gestellt. Dies teilten der hessische
Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister und der
Geschäftsführer der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN GmbH,
Wilfried Schäfer, am Montag bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit.
Ursprünglich hatten die beiden Parteien jeweils eigene Anträge an
das DPMA gesendet, um die Nordhessische Ahle Wurscht schützen zu
lassen. So hatte die Qualitätsgemeinschaft nordhessischer Lebensmittel
e.V. im Jahr 2006 für die Nordhessische Ahle Wurscht einen Schutz als
geografische Angabe beantragt, was bedeutet, das nur einer der Schritte
Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung im begrenzten Gebiet liegen
muss. Der Verein zur Förderung und Erhaltung traditioneller
nordhessischer Wurst e.V. hatte für die Nordhessische Ahle Wurscht im
Jahr 2007 die geschützte Ursprungsbezeichnung beantragt. Bei diesem
Schutzzeichen müssen sowohl Verarbeitung, Erzeugung und Herstellung in
dem eingegrenzten Gebiet erfolgen.
Weinmeister begrüßte es, dass die beiden Vereinigungen sich darauf
verständigt hätten, den höchsten Schutz für die Nordhessische Ahle
Wurscht zu beantragen. „Damit bleibt die Wertschöpfung komplett auf
allen Stufen in der Region. Die heimischen Betriebe werden dadurch
enorm gestärkt“, betonte der Staatssekretär. „Der Ursprungsschutz
bietet die Möglichkeit, bei überschaubarer Erzeugung und Verarbeitung
die hohe Qualität, die Tradition und die kulinarische Kultur der
beliebten nordhessischen Spezialität zu bewahren.“ Schäfer unterstrich,
dass die Ahle Wurscht durch das Schutzzeichen beim Verbraucher noch
höheres Ansehen erreichen könne.
Hintergrund
In Hessen genießen bisher der Odenwälder Frühstückskäse,
Bezeichnungen für vier hessische Weine und vier hessische Mineralwässer
Ursprungsschutz. Hessischer Apfelwein, Hessischer Handkäse sowie die
Frankfurter Grüne Soße befinden sich derzeit im Antragsverfahren.