26.02.2014 | 09:50:00 | ID: 17163 | Ressort: Umwelt | Klima

Elbehochwasser 2013: Hilfsprogramm für Landwirte abgeschlossen

Potsdam (agrar-PR) - Für das Hilfsprogramm zur Bewältigung von Schäden infolge des Elbehochwassers in Landwirtschaftsbetrieben haben das Agrarministerium und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) jetzt die abschließenden Zahlen vorgelegt.
Demnach wurden für 330 Betriebe 19 Millionen Euro bereitgestellt.

Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Brandenburg hat den Landwirten und Gärtnern, die im vergangenen Jahr vom Hochwasser betroffen waren, wirksam geholfen. Alle zogen an einem Strang. Bundes- und Landesregierung haben sich schon kurz nach dem Höhepunkt der Katastrophe auf die Regularien verständigt.“

Nur wenige Tage nach den Hochwassern entlang Elbe und Donau einigten sich Bund und Länder mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium über ein gemeinsames Hilfspaket für die durch die Flut geschädigten Landwirte.

Die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen trat am 15. August 2013 in Kraft.

Gabriela Pantring, Mitglied des Vorstands der ILB: „Mit dem Hilfsprogramm stand den Brandenburger Landwirten ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verfügung, mit dem wir die Betroffenen unbürokratisch unterstützen konnten. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, die beantragten Mittel zügig auszuzahlen.“

Anträge konnten über die Ämter für Landwirtschaft seit Ende August bei der ILB eingereicht werden.

Die Schäden durch das Hochwasser in der brandenburgischen Landwirtschaft werden auf rund 24 Millionen Euro geschätzt. Bei den Zuwendungen waren die Leistungen Dritter, zum Beispiel Spenden und andere Soforthilfen sowie Versicherungsleistungen, zu berücksichtigen.

Durch die Überschwemmungen vor Beginn der Ernteperiode hatten die Betriebe enorme Erlösausfälle zu verkraften. Auf Grünland war häufig eine Nachsaat erforderlich, um die Futterversorgung der Tiere im Jahr 2014 sicherzustellen. Die Schäden, die überwiegend an landwirtschaftlichen Nutzflächen entstanden waren, wurden zu 80 Prozent und in besonderen Härtefällen zu 100 Prozent ausgeglichen.


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