Berlin (agrar-PR) -
DBV-Präsidium: Vorschläge von Bundesumweltminister Röttgen nachbessern Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes
(DBV) fordert bei der anstehenden Änderung der Fotovoltaik-Förderung im
Erneuerbare Energien Gesetz einen Vorrang für eine Nutzung von
nicht-landwirtschaftlichen Flächen. Zudem darf eine Senkung der Vergütungssätze
nicht zum 1. April, sondern erst in der zweiten Jahreshälfte 2010 erfolgen,
um Vertrauensschutz für begonnene Investitionen zu gewährleisten. Dies sind die
Kernpunkte eines Positionspapiers zur Fotovoltaik-Förderung, das am 9. Februar
vom DBV-Präsidium beschlossen wurde.
Der DBV hält die gezielte Anpassung der
EEG-Förderung für Fotovoltaik in einem Vorschaltgesetz bis zum Sommer 2010 für
richtig, um Überförderungen zu vermeiden. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der
landwirtschaftlichen Erzeugung müssten nach Ansicht des DBV zielgerichtet
abgebaut werden. Deshalb müssen Dächer und Gebäude deutlichen Vorrang bei der
Errichtung von Fotovoltaikanlagen haben. Bei Freiflächen-Anlagen ist wegen des
Kostenvorteils größerer Anlagen zusätzlich eine Größenstaffelung der Vergütung
vorzusehen. Eine Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Freiflächen-Anlagen sollte
in einer Gemeinde nur dann erfolgen dürfen, wenn keine anderen Flächen (Deponieflächen,
Militärstandorte, Verkehrsflächen wie Straßenböschungen etc.) zur Verfügung stehen.
Dazu ist ein Vorrang für die Nutzung nicht-landwirtschaftlicher Flächen zu
verankern. Agrarstrukturelle Belange, insbesondere die
Entwicklungsmöglichkeiten örtlicher Landwirte, müssen bei der Planung und
Genehmigung von Freiflächen-Anlagen einbezogen werden. Die Vorgabe im EEG, wonach
Freiflächen-Anlagen auf Grünland nur errichtet werden dürfen, wenn dieses zuvor
von Ackerland in Grünland umgewandelt wurde, muss entfallen. Damit lassen sich
nach Auffassung des DBV Flächennutzungskonflikte mit der Landwirtschaft
erheblich mindern. Weiterhin dürfen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem
Bundesnaturschutzgesetz keinesfalls zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen
in Anspruch nehmen. Nach Ende der Fotovoltaik-Nutzung müssen der Rückbau der Solar-Anlage
und die Rückumwandlung zur ursprünglichen Ackernutzung gewährleistet sein.
Das DBV-Präsidium macht darauf aufmerksam,
dass viele Landwirte die wirtschaftlichen Chancen der Fotovoltaik vor allem mit
Dachanlagen auf ihren Hofgebäuden nutzen. Aktuell wollen 12 Prozent der
Landwirte in Fotovoltaik-Anlagen investieren. Großflächige Planungen von Solaranlagen
auf Freiflächen können hingegen die Entwicklungschancen landwirtschaftlicher
Betriebe einengen. Durch den Entzug von Pachtflächen werden dann
landwirtschaftliche Existenzen und Arbeitsplätze gefährdet. Andererseits bieten
sich für die Landwirte auf ihren Eigentumsflächen zusätzliche
Einkommensmöglichkeiten.
Schließlich fordert der DBV alle kommunalen
Planungsträger sowie die Projektentwickler auf, die Interessen der örtlichen
Landwirte frühzeitig zu berücksichtigen. Zur Verbesserung der Akzeptanz von
Freiflächen-Anlagen sollte es den Bürgern, Grundeigentümern und landwirtschaftlichen
Betrieben regelmäßig ermöglicht werden, sich daran wirtschaftlich zu beteiligen.