16.03.2011 | 12:25:00 | ID: 8612 | Ressort: Umwelt | Tier

Backhaus: Land wird zusätzliche Schutzmaßnahmen fördern

Schwerin (agrar-PR) - "Die Landesregierung betreibt keine aktive Wiederansiedlung des Wolfes."

"Es ist eine natürliche Entwicklung, die sich hier vollzieht und Ausdruck dessen, dass sich die Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt auszahlen. Nach EU-Recht genießt der Wolf den höchsten Schutzstatus. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten", unterstrich Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus auf der heutigen Pressekonferenz im Landratsamt in Waren.

Seit dem Jahre 2000 haben sich in Deutschland kontinuierlich dauerhafte Vorkommen wildlebender Wölfe entwickelt.

Während in den Ländern Sachsen, Brandenburg und auch Sachsen-Anhalt bereits Wolfsrudel leben, die eigenen Nachwuchs aufziehen, liegen in Mecklenburg-Vorpommern bislang nur Erkenntnisse über Einzeltiere vor.

"Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten liegt es aber nahe, dass sich auch in Mecklenburg-Vorpommern Wolfsrudel etablieren. Ich bin sicher, dass wir ein weitestgehend konfliktfreies Nebeneinander von Mensch und Wolf gewährleisten können", betont der Minister und verweist auf den im Jahre 2010 veröffentlichten "Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern".

Eine Vielzahl von Maßnahmen, die dieser Managementplan vorsieht, sind bereits in der Umsetzung:

- So wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ca. 50 Wolfsbetreuer ausgebildet, die auch kontinuierlich geschult werden. Das sind ehrenamtlich tätige Vertreter von Kreisjagdverbänden des Landes, aus Landes- und Bundesforst, aus den Großschutzgebieten und den Naturschutzverbänden. Diese nehmen Hinweise auf den Wolf im Gelände auf, dokumentieren diese und liefern somit die Basis für ein erfolgreiches Wolfsmonitoring. Sie sind auch Ansprechpartner für die Bürger in den Regionen.

- Es besteht eine Meldekette, die sicherstellt, dass im Falle von bekannt werdenden Verdachtsfällen auf Schäden an Nutztieren durch den Wolf (Risse, Verletzungen), eine sehr zeitnahe Rissbegutachtung und –aufnahme erfolgt. Derzeit sind 5 Personen als Rissgutachter tätig.

- Nach einer Informationsveranstaltung zum Herdenschutz im Jahre 2009 wurde im Jahre 2010 ein erstes Praxisseminar zu Fragen des Herdenschutzes für interessierte Schäferinnen und Schäfer durchgeführt. Dieses wird 2011 fortgesetzt.

- Nutztierhalter werden bei Bedarf vor Ort individuell beraten.


Der Minister appellierte auf der Pressekonferenz an die Landwirte, ihrer eigenen Verantwortung gerecht zu werden, und ihre Herden zu schützen.

"Wir haben unmittelbar nach den Vorfällen in Schwarz und Kieve insgesamt 142 Nutztierhalter (Schafe, Ziegen, Gatterwild) im Umfeld angeschrieben und über eine kostenlose Beratungsmöglichkeit informiert. Bislang hat nur ein Tierhalter Bedarf angemeldet. Dieser stammt jedoch nicht aus einer zum Wolfsgebiet zählenden Region", berichtete der Minister und unterstrich: "Tierhalter, die keine Schutzvorkehrungen im Sinne eines Grundschutzes treffen, haben künftig (nach einer Übergangsfrist) keinen Anspruch auf Schadenersatz."

Bislang habe das Land jedoch allen Tierhaltern, die durch den Wolf Schäden zu verzeichnen hatten, einen Ausgleich gezahlt. Insgesamt wurden bei den 13 Schadensfällen seit dem Jahre 2007 81 Tiere getötet und 27 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich auf insgesamt 22.120,- €.

Der Minister stellte auf der Pressekonferenz den Entwurf einer Richtline zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bzw. zum Schadensausgleich vor.

Für die Ermittlung des Schadens werden herangezogen

- Der Wert der direkt getöteten bzw. durch Verletzungen verendeten Tiere,
- die Ausgaben für Tierkörperbeseitigung,
- Ausgaben für Tierarztkosten,
- Ausgaben zur Begutachtung des Schadens durch einen geeigneten Sachverständigen bis zu einer Höhe von 500,- Euro, wenn keine Listenwerte oder anderweitige Schätzungen vorliegen.


Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist die zeitnahe Meldung des Schadens (innerhalb von 24 Stunden) an die zuständige Stelle beim LUNG oder an einen der bestätigten Rissgutachter.

"Die Tierhaltungen müssen einen gewissen Grundschutz vorweisen. Wir werden aber nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Übergangsfrist von einem Jahr einräumen. Innerhalb dieser Übergangsfrist können Schäden auch bei nicht vorhandenem Grundschutz ausgeglichen werden", erklärte der Minister.

Zum Grundschutz gehören:

- komplett geschlossener Netzgeflecht- oder Litzenzaun, 90 cm hoch;
- der Abstand zum Boden muss kleiner als 20 cm sein;
- bei Litzenzäunen muss der Abstand zwischen den Litzen kleiner als 20 cm sein;
- E-Zäune müssen eine Spannung von mind. 2000 V, 1 J aufweisen;
- Maschendrahtzäune müssen mind. 120 cm hoch sein.

Der Schaden kann unter Berücksichtigung der so genannten De-minimis-Regelung der EU zu 100 % ausgeglichen werden.

Der Entwurf sieht auch eine Unterstützung von Präventionsmaßnahmen bei Tierhaltungen im Wolfsgebiet vor. Förderfähig sind diese aber nur, wenn sie über den Grundschutz hinausgehen.

Das können folgende Maßnahmen sein:

- die optische Verstärkung der Zäune durch Breitbandlitzen (Flatterband) über oder vor dem Standardschutzzaun,
- Netzzäune mit Erdungen ab einer Höhe von 1,1 m
- Weidezaungeräte mit Akkus und Ladegeräten,
- der Schutz vor Untergrabung nicht elektrischer Zäune
- die Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde.


Unter Berücksichtigung der De-minimis Regelungen der EU können hier bis zu 75 % der Ausgaben gefördert werden.

So lange die im Entwurf vorgestellte Richtlinie nicht verabschiedet ist, wird das Land auch künftige Schadensfälle auf dem Wege von Einzelfallregelungen wie bislang bearbeiten.

Der Wolfsmanagementplan mit ausführlichen Informationen:

- zur Biologie und Ökologie des Wolfes,
- zum Vorkommensgebiet und zur Populationsentwicklung,
- zu den Gefährdungen und dem Konfliktpotenzial,
- zu Maßnahmen der Schadensbegrenzung und der Konfliktbewältigung,
- sowie zu begleitenden Maßnahmen


ist abrufbar als pdf-Datei unter www.lu.mv-regierung.de > Rubrik Publikationen > Naturschutz und Landschaftspflege). (pd)

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