11.11.2009 | 00:00:00 | ID: 3579 | Ressort: Umwelt | Tier

EU-Kommission erkennt Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an und beendet Vertragsverletzungsverfahren

Düsseldorf (agrar-PR) - Die EU-Kommission hat die Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen und Deutschland anerkannt und nach der Einstellung des Verfahrens zum „Unteren Niederrhein“ ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Damit haben sich die intensiven Verhandlungen des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen gelohnt. Seit 2001 sind zahlreiche neue Vogelschutzgebiete ausgewiesen worden, zum Beispiel die „Hellwegbörde“ (Kreis Soest, Kreis Paderborn, Kreis Unna) und die „Wahner Heide“ (Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Köln). Die EU forderte zuletzt 2006 diese Gebiete zu vergrößern und weitere Gebiete auszuweisen. Im Jahr 2008 hat Nordrhein-Westfalen mit den „Bruchhauser Steinen“ im Hochsauerlandkreis und den „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ (Kreise Borken und Steinfurt) weitere Vogelschutzgebiete gemeldet. Die EU-Kommission hat mit der Einstellung des Verfahrens nun auch abschließend die Meldung der nordrhein-westfälischen Vogelschutzgebiete anerkannt.

Europäische Vogelschutzgebiete gehören zum Schutzgebietsnetz Natura 2000, das die Erhaltung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im Sinne des europäisches Naturerbes sichern soll. Vogelschutzgebiete können zum Beispiel speziell für Brutvögel oder für auf der Wanderung hier rastende Vögel ausgewiesen werden. Zukünftig kommt es darauf an, die Gebiete in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren.

In Nordrhein-Westfalen gibt es 27 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 154.824 Hektar.
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