Düsseldorf (agrar-PR) - Die EU-Kommission hat die Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen
und Deutschland anerkannt und nach der Einstellung des Verfahrens zum
„Unteren Niederrhein“ ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren
eingestellt. Damit haben sich die intensiven Verhandlungen des
Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen gelohnt. Seit 2001 sind
zahlreiche neue Vogelschutzgebiete ausgewiesen worden, zum Beispiel die
„Hellwegbörde“ (Kreis Soest, Kreis Paderborn, Kreis Unna) und die
„Wahner Heide“ (Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt
Köln). Die EU forderte zuletzt 2006 diese Gebiete zu vergrößern und
weitere Gebiete auszuweisen. Im Jahr 2008 hat Nordrhein-Westfalen mit
den „Bruchhauser Steinen“ im Hochsauerlandkreis und den „Feuchtwiesen
im nördlichen Münsterland“ (Kreise Borken und Steinfurt) weitere
Vogelschutzgebiete gemeldet. Die EU-Kommission hat mit der Einstellung
des Verfahrens nun auch abschließend die Meldung der
nordrhein-westfälischen Vogelschutzgebiete anerkannt.
Europäische Vogelschutzgebiete gehören zum Schutzgebietsnetz Natura
2000, das die Erhaltung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im Sinne
des europäisches Naturerbes sichern soll. Vogelschutzgebiete können zum
Beispiel speziell für Brutvögel oder für auf der Wanderung hier
rastende Vögel ausgewiesen werden. Zukünftig kommt es darauf an, die
Gebiete in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 27 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 154.824 Hektar.