Düsseldorf (agrar-PR) - Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat heute neue
Verwaltungsvorschriften für den Habitat- und Artenschutz veröffentlicht.
Sie gelten für die nach europäischem Naturschutzrecht ausgewiesenen
Natura-2000-Gebiete sowie für die Vorkommen der etwa 200 europäisch
geschützten Arten.
„Mit diesen neuen Vorschriften sichern wir die Lebensräume vieler
seltener Tier- und Pflanzenarten, und tragen so zum Erhalt der
Biologischen Vielfalt in unserem Land bei“, erläutert Umweltminister
Eckhard Uhlenberg. „Zudem haben wir die gesetzlich vorgeschriebenen
Prüfverfahren für Bauprojekte vereinfacht und vereinheitlicht. Bedanken
möchte ich mich in diesem Zusammenhang besonders bei den Naturschutz-,
Wirtschafts- und Landwirtschaftsverbänden. Sie haben uns in vielen
konstruktiven Gesprächen wichtige Hinweise und Anmerkungen zur Umsetzung
der neuen Vorschriften gegeben.“
Bisher gab es für Verträglichkeitsprüfungen zu Bauvorhaben in
Natura-2000-Gebieten sowie für Artenschutzprüfungen keine einheitlichen
Regelungen. Um diese Prüfungen zu vereinheitlichen, langwierige
Verfahren zu vermeiden und Bürokratie abzubauen, hat das
Umweltministerium deshalb ein einfaches Prüfschema entwickelt.
„Planungsbüros, Architekten oder Bauherren bekommen mit den neuen
Verwaltungsvorschriften Planungs- und Rechtssicherheit“, so Uhlenberg.
„Durch die Einführung einer Bagatellklausel kann bei kleineren
Bauprojekten auf aufwendige Prüfungen sogar völlig verzichtet werden.“