03.03.2010 | 00:00:00 | ID: 4950 | Ressort: Umwelt | Tier

Tack: Gemeinsam gegen illegalen Handel mit geschützten Arten

Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (LINKE) hat zum heutigen Tag des Artenschutzes alle Verbraucher aufgerufen, beim Kauf von Heimtieren oder Mitbringseln aus dem Urlaub immer auch an den Schutz bedrohter Pflanzen und Tiere zu denken. Trotz internationalem Artenschutzabkommen werden weltweit geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren illegal gehandelt und auch in die EU eingeführt. „Letztlich hat es jeder Einzelne in der Hand, ob er durch seine Kaufentscheidung zum Artensterben oder gezielt zum Artenerhalt beiträgt.“

Der Schmuggel von geschützten Tieren und Pflanzen ist leider ein lukratives Geschäft. Interpol schätzt den Umsatz beim illegalen Handel geschützter Tiere und Pflanzen auf 20 Milliarden US-Dollar jährlich. Weltweit werden jährlich hunderttausende lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien sowie Teile und Erzeugnisse aus bedrohten Arten wie Elfenbein, Kaviar, Bärengalle oder auch Tropenhölzer gehandelt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind daher in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Exotische Pflanzen und Tiere werden von skrupellosen Geschäftemachern oft im Internet angeboten.

Auch die Exotenhaltung in Privathaushalten ist immer dann ein Artenschutzproblem, wenn die Tiere nicht aus legaler Zucht stammen. Nicht selten muss das Landesumweltamt in solchen Fällen etwa Papageien oder Schildkröten beschlagnahmen. Viele dieser Exemplare, aber auch unzählige noch nicht unter Schutz gestellte Vogel- und Zierfischarten, sind Wildfänge. Tack. „Selbst in Brandenburg sind Tier- und Pflanzenarten als Folge illegaler Naturentnahme und Handels in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. So haben die Bestände der extrem seltenen Smaragdeidechse in den letzten Jahren durch illegalen Wegfang um 80 Prozent abgenommen.“

Wahre Tierfreunde sollten ganz auf den Kauf von Exoten verzichten und sich lieber in den örtlichen Tierheimen über geeignete tierische Familienmitglieder informieren. „Und wenn es denn schon unbedingt ein Exot sein muss sollte man darauf achten, dass die Tiere aus Nachzuchten stammen. Denn nur durch eine Verringerung der Nachfrage, kann der Ausverkauf der Wildbestände gestoppt werden“, sagte Tack. Ebenso sollte man generell auf Souvenirs, die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind, verzichten.

Regierungen, Behörden und Verbände arbeiten international zusammen, um die Artenschutzkriminalität zurückzudrängen und ausschließlich kontrollierten, nachhaltigen Handel zuzulassen.

Am 3. März 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna an Flora) unterzeichnet, dem bis heute mehr als 170 Nationen weltweit beigetreten sind. Der internationale Tag des Artenschutzes soll jährlich am 3. März daran erinnern, dass die Menschen wildlebenden Tieren und Pflanzen gegenüber Verantwortung tragen. Ziel des Abkommens ist es, den internationalen Handel mit gefährdeten Arten – neben der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen – zu überwachen und zu reglementieren.

In Brandenburg ist das Landesumweltamt die zuständige Behörde für die Durchsetzung der europa- und bundesrechtlichen CITES Regelungen. Neben Servicefunktionen wie der zentralen Erfassung der in Brandenburg gehaltenen geschützten Wirbeltierarten und der Ausstellung von EG- Vermarktungsbescheinigungen gehört die Durchführung von Halter-, Züchter- und Händlerkontrollen sowie die Sanktionierung von Verstößen zu den Aufgaben des CITES-Teams.

 CITES - Informationen zum Artenschutzvollzug
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