Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita
Tack (LINKE) hat zum heutigen Tag des Artenschutzes alle Verbraucher
aufgerufen, beim Kauf von Heimtieren oder Mitbringseln aus dem Urlaub
immer auch an den Schutz bedrohter Pflanzen und Tiere zu denken. Trotz
internationalem Artenschutzabkommen werden weltweit geschützte Tiere
und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren illegal gehandelt und auch
in die EU eingeführt. „Letztlich hat es jeder Einzelne in der Hand, ob
er durch seine Kaufentscheidung zum Artensterben oder gezielt zum
Artenerhalt beiträgt.“
Der Schmuggel von geschützten Tieren und Pflanzen ist leider ein
lukratives Geschäft. Interpol schätzt den Umsatz beim illegalen Handel
geschützter Tiere und Pflanzen auf 20 Milliarden US-Dollar jährlich.
Weltweit werden jährlich hunderttausende lebende Säugetiere, Vögel und
Reptilien sowie Teile und Erzeugnisse aus bedrohten Arten wie
Elfenbein, Kaviar, Bärengalle oder auch Tropenhölzer gehandelt. Immer
mehr Tier- und Pflanzenarten sind daher in ihrem Bestand gefährdet oder
sogar von der Ausrottung bedroht. Exotische Pflanzen und Tiere werden
von skrupellosen Geschäftemachern oft im Internet angeboten.
Auch die Exotenhaltung in Privathaushalten ist immer dann ein
Artenschutzproblem, wenn die Tiere nicht aus legaler Zucht stammen.
Nicht selten muss das Landesumweltamt in solchen Fällen etwa Papageien
oder Schildkröten beschlagnahmen. Viele dieser Exemplare, aber auch
unzählige noch nicht unter Schutz gestellte Vogel- und Zierfischarten,
sind Wildfänge. Tack. „Selbst in Brandenburg sind Tier- und
Pflanzenarten als Folge illegaler Naturentnahme und Handels in ihrem
Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. So haben die
Bestände der extrem seltenen Smaragdeidechse in den letzten Jahren
durch illegalen Wegfang um 80 Prozent abgenommen.“
Wahre Tierfreunde sollten ganz auf den Kauf von Exoten verzichten und
sich lieber in den örtlichen Tierheimen über geeignete tierische
Familienmitglieder informieren. „Und wenn es denn schon unbedingt ein
Exot sein muss sollte man darauf achten, dass die Tiere aus Nachzuchten
stammen. Denn nur durch eine Verringerung der Nachfrage, kann der
Ausverkauf der Wildbestände gestoppt werden“, sagte Tack. Ebenso sollte
man generell auf Souvenirs, die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt
sind, verzichten.
Regierungen, Behörden und Verbände arbeiten international zusammen, um
die Artenschutzkriminalität zurückzudrängen und ausschließlich
kontrollierten, nachhaltigen Handel zuzulassen.
Am 3. März 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES –
Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna
an Flora) unterzeichnet, dem bis heute mehr als 170 Nationen weltweit
beigetreten sind. Der internationale Tag des Artenschutzes soll
jährlich am 3. März daran erinnern, dass die Menschen wildlebenden
Tieren und Pflanzen gegenüber Verantwortung tragen. Ziel des Abkommens
ist es, den internationalen Handel mit gefährdeten Arten – neben der
Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand
wildlebender Tiere und Pflanzen – zu überwachen und zu reglementieren.
In Brandenburg ist das Landesumweltamt die zuständige Behörde für die
Durchsetzung der europa- und bundesrechtlichen CITES Regelungen. Neben
Servicefunktionen wie der zentralen Erfassung der in Brandenburg
gehaltenen geschützten Wirbeltierarten und der Ausstellung von EG-
Vermarktungsbescheinigungen gehört die Durchführung von Halter-,
Züchter- und Händlerkontrollen sowie die Sanktionierung von Verstößen
zu den Aufgaben des CITES-Teams.
CITES - Informationen zum Artenschutzvollzug