18.01.2011 | 13:06:00 | ID: 7821 | Ressort: Umwelt | Tier

Umweltministerin Conrad zeichnet engagierte Tierschützer aus

Mainz (agrar-PR) - Der rheinland-pfälzische Tierschutzpreis geht 2010 an ein Ehepaar und eine Privatperson, die sich besonders für den Tierschutz in ihrer Region und darüber hinaus eingesetzt haben: Renate und Helmut Pammer aus Bad Ems sowie Dr. Christoph Maisack aus Bad Säckingen.
Das Ehepaar Pammer kümmert sich seit mehr als 10 Jahren mit Fang-Aktionen um die Kastration freilaufender Katzen und ist im Einsatz für verletzte oder kranke Schwäne auf der Lahn von Nassau bis Lahnstein. Dr. Christoph Maisack stellt sein juristisches Fachwissen seit vielen Jahren in den Dienst des Tierschutzes. Er erarbeitet ehrenamtlich Vorschläge zu Rechtsvorschriften, Stellungnahmen zu tierschutzrechtlichen Entwürfen und befasst sich mit rechtspolitischen Fragen.

Die Preisträger erhalten je 3.000 Euro Preisgeld. Umweltministerin Conrad hat die Sieger heute ausgezeichnet und ihnen für ihr Engagement gedankt: „Die Preisträger 2010 kommen aus unterschiedlichen Gebieten der Tierschutzarbeit. Jeder von Ihnen leistet überdurchschnittliches und ist Vorbild. Der Tierschutz braucht ehrenamtlichen Einsatz. Die Preisträger stehen auch in diesem Jahr für dieses besondere Engagement.“

Die Landesregierung förderte den ehrenamtlichen Tierschutz im Jahr 2010 mit 520.000 Euro. Conrad dankte den vielen Aktiven landesweit für ihren Einsatz.

Conrad: „Tiere sind Mitgeschöpfe, für die wir Verantwortung tragen, sie stehen vor wirtschaftlichen Interessen. Ihre Gesundheit und Rechte gilt es zu schützen. Artgerechte Tierhaltung für Nutztiere sowie die Vermeidung von Tierversuchen, gehören zu den wichtigsten Aufgaben.“

Der Tierschutz hat einen großen Stellenwert in der Landespolitik. Seit dem Jahr 1992 fördert das Land Rheinland-Pfalz Forschungsprojekte, die das Ziel haben, Ersatzmethoden zum Tierversuch zu entwickeln. Als einen großen Erfolg für den Tierschutz bezeichnete die Ministerin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Dezember 2010 zur Legehennenhaltung. Rheinland-Pfalz hatte beim BVerfG eine Normenkontrollklage gegen die Haltung von Legehennen in der sog. Kleingruppenhaltung eingereicht. Das Gericht hat sich in seiner Begründung auf Verfahrenmängel beim Zustandekommen der Nutztierhaltungsverordnung gestützt - so wie auch die Landesregierung den Normenkontrollantrag unter anderem begründet hat.

Auch hat sich die Landesregierung im Bundesrat für eine ausnahmslose Begrenzung der Tiertransporte auf 8 Stunden eingesetzt. Darüber hinaus hat sich das Land für die Einschränkung der Exotenhaltung, das Verbot des betäubungslosen Kastrierens von Ferkeln, ein größeres Platzangebot für Masthühner und das Verbot des Schenkel-brandes bei Pferden stark gemacht. Eine Mehrheit im Bundesrat fand im Oktober 2010 das Verbot des Schenkelbrands bei Pferden. Zudem hat die Landesregierung ein Förderprogramm für Tierheime auf den Weg gebracht und ca. 1,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.


Die Preisträger 2010

Das Ehepaar Helmut und Renate Pammer aus Bad Ems betreibt Tierschutz seit über 10 Jahren. Nicht nur bei Fang-Aktionen zur Kastration von Katzen, die sie zum Tierarzt bringen sind sie unterwegs, sondern auch im Einsatz für Schwäne auf der Lahn von Nassau bis Lahnstein. Verletzte Tiere werden von ihnen mit hohem körperlichem Einsatz eingefangen, zum Tierarzt gebracht und notfalls - bis zur erneuten Freilassung - im eigenen Haus aufgepäppelt oder auf eigene Kosten zur Wildvogelpflegestation in Kirchwald zur Weiterbehandlung gefahren.

Sie sind Ansprechpartner von Polizei und Feuerwehr sobald es um verletzte Tiere aller Art rund um Bad Ems geht. Außerdem stehen sie fast rund um die Uhr auch tele-fonisch mit Rat und Tat jedem zur Seite bei Problemen mit Haus- und Wildtieren. Ohne viel darüber zu reden wird dort angepackt, wo Hilfe nötig ist. Hervorzuheben ist ihr Engagement sowohl für Haus- als auch für Wildtiere. Ebenso wichtig - sie entlassen Wildtiere nach ihrer Genesung wieder in die Natur.

Dr. Christoph Maisack aus Bad Säckingen ist nach dem Studium der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften in Tübingen und Dijon seit 1987 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit Fragen des Tierschutzes, vorwiegend aus juristischer Sicht. Er ist Mitautor des Kommentars zum Tierschutzgesetz (Hirt/Maisack/Moritz). Er gehört ferner zahlreichen Gremien an:  dem Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg, dem Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, dem Vorstand der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN) und dem Wissenschaftsbeirat der Albert Schweizer Stiftung für unsere Umwelt. Auch in Rheinland-Pfalz berät er ehrenamtlich sowohl den Tierschutzbeirat als auch das Ministerium bei tierschutzrechtlichen Fragen. 

Als Sachverständiger steht er bei Anhörungen in Landtagen und im Bundestag zur Verfügung. Als außergewöhnlich bewertete die Jury, dass Herr Dr. Maisack seit Jahren unermüdlich sein Fachwissen im Interesse des Tierschutzes in Diskussionen einbringt und beratend wirkt. Seit der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert wurde, hat sich die juristische Bewertung von Gesetzesvorhaben verändert. Dr. Maisack hat in den letzten Jahren durch sein Engagement bei vielen Rechtsvorhaben zu Verbesserungen im Tierschutz beigetragen. (PD)
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