Wiesbaden (agrar-PR) -
Umweltministerium zeichnet fledermausfreundliche Hausbesitzer aus Hessens Umweltstaatssekretär Mark Weinmeister hat zu mehr
Artenschutz bei Fledermäusen aufgerufen. „Fledermäuse sind einzigartige
Geschöpfe, die in Mitteleuropa vielen Gefahren ausgesetzt sind. Um die
Artenvielfalt in Hessen zu erhalten, müssen wir die Tiere unter
besonderen Schutz stellen“, sagte Weinmeister am Freitag bei einer
Veranstaltung in Staufenberg-Mainzlar (Landkreis Gießen). Er wies
darauf hin, dass es zurzeit in Hessen noch 19 Fledermausarten gibt. In
die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union zum
Schutz bedrohter Tierarten werde die Fledermaus zwar mit
eingeschlossen, allerdings sei dieser Schutz nicht ausreichend. „Nach
Jahrhunderte langer Verfolgung genießen Fledermäuse heute nicht nur im
ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutz einen hohen Stellenwert. Auch
die Bevölkerung hat Interesse an dieser Tiergruppe gefunden“, erklärte
Weinmeister.
Zur Förderung dieses Interesse hat das Land Hessen vor drei Jahren
zusammen mit dem Naturschutzbund (NABU) und der Stiftung Hessischer
Naturschutz das Projekt „Fledermausfreundliches Haus“ initiiert.
Ausgezeichnet werden Hausbesitzer, die an ihren Gebäuden ausreichend
Platz für Fledermäuse bereitstellen. „Die Hausbesitzer halten Nischen
und Nistkästen offen, in denen heimische Fledermäuse ein zu Hause
finden können. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung
der Tiere, die vielen Gefährdungen ausgesetzt sind, und helfen bei der
Umsetzung der FFH-Richtlinie“, betonte der Umweltstaatssekretär. Im
Rahmen der Aktion Fledermausfreundliches Haus wurden in den vergangenen
drei Jahren bereits über 500 Gebäude ausgezeichnet.
Gleichzeitig hat das Land Hessen zur Durchführung des Projektes
Fachpersonal aus dem forstlichen Bereich bereitgestellt. Fachlicher Rat
über die nachaktiven Tiere kann über eine Fledermaus-Info-Hotline der
Landesgeschäftsstelle des Naturschutzbundes in Wetzlar eingeholt werden.
Hintergrund (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde 1992 von den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) einstimmig beschlossen und
dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie dem Schutz wildlebender
Tiere und Pflanzen in Europa. Die wichtigsten Ziele der FFH-Richtlinie
sind der Erhalt der natürlichen Lebensräume und die gleichzeitige
europäische Vernetzung dieser Lebensräume, die über nationale Grenzen
hinaus geht. In Hessen gibt es 585 FFH-Gebiete, die mit ihren knapp
200.000 Hektar rund 10 Prozent der hessischen Landesfläche ausmachen.