02.10.2009 | 00:00:00 | ID: 2870 | Ressort: Umwelt | Tier

Weinmeister: Fledermäuse müssen unter besonderem Schutz stehen

Wiesbaden (agrar-PR) - Umweltministerium zeichnet fledermausfreundliche Hausbesitzer aus
Hessens Umweltstaatssekretär Mark Weinmeister hat zu mehr Artenschutz bei Fledermäusen aufgerufen. „Fledermäuse sind einzigartige Geschöpfe, die in Mitteleuropa vielen Gefahren ausgesetzt sind. Um die Artenvielfalt in Hessen zu erhalten, müssen wir die Tiere unter besonderen Schutz stellen“, sagte Weinmeister am Freitag bei einer Veranstaltung in Staufenberg-Mainzlar (Landkreis Gießen). Er wies darauf hin, dass es zurzeit in Hessen noch 19 Fledermausarten gibt. In die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union zum Schutz bedrohter Tierarten werde die Fledermaus zwar mit eingeschlossen, allerdings sei dieser Schutz nicht ausreichend. „Nach Jahrhunderte langer Verfolgung genießen Fledermäuse heute nicht nur im ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutz einen hohen Stellenwert. Auch die Bevölkerung hat Interesse an dieser Tiergruppe gefunden“, erklärte Weinmeister.

Zur Förderung dieses Interesse hat das Land Hessen vor drei Jahren zusammen mit dem Naturschutzbund (NABU) und der Stiftung Hessischer Naturschutz das Projekt „Fledermausfreundliches Haus“ initiiert. Ausgezeichnet werden Hausbesitzer, die an ihren Gebäuden ausreichend Platz für Fledermäuse bereitstellen. „Die Hausbesitzer halten Nischen und Nistkästen offen, in denen heimische Fledermäuse ein zu Hause finden können. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Tiere, die vielen Gefährdungen ausgesetzt sind, und helfen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie“, betonte der Umweltstaatssekretär. Im Rahmen der Aktion Fledermausfreundliches Haus wurden in den vergangenen drei Jahren bereits über 500 Gebäude ausgezeichnet.

Gleichzeitig hat das Land Hessen zur Durchführung des Projektes Fachpersonal aus dem forstlichen Bereich bereitgestellt. Fachlicher Rat über die nachaktiven Tiere kann über eine Fledermaus-Info-Hotline der Landesgeschäftsstelle des Naturschutzbundes in Wetzlar eingeholt werden.

Hintergrund (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde 1992 von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) einstimmig beschlossen und dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie dem Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa. Die wichtigsten Ziele der FFH-Richtlinie sind der Erhalt der natürlichen Lebensräume und die gleichzeitige europäische Vernetzung dieser Lebensräume, die über nationale Grenzen hinaus geht. In Hessen gibt es 585 FFH-Gebiete, die mit ihren knapp 200.000 Hektar rund 10 Prozent der hessischen Landesfläche ausmachen.
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Pressemeldung Download: 


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.