Potsdam (agrar-PR) - Insgesamt 22 Wasserschutzgebiete werden in fünf Landkreisen
– Elbe-Elster, Oder-Spree, Prignitz, Teltow-Fläming und Havelland –
durch Rechtsverordnungen aufgehoben, die Brandenburgs Agrar- und
Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) unterzeichnet hat.
Die Verordnungen
treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und
Verordnungsblatt in Kraft.
"Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur
Deregulierung. Inzwischen konnten rund
50 Prozent der zu DDR-Zeiten
festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben werden“, erklärte Woidke.
Es handelt sich dabei überwiegend um Wasserschutzgebiete für sehr
kleine Wasserwerke im ländlichen Bereich, die nicht mehr wirtschaftlich
zu betreiben waren und deshalb stillgelegt wurden oder nur noch der
Gewinnung von Brauchwasser dienen.
Der Aufhebung von Wasserschutzgebieten geht in jedem Einzelfall eine
gründliche Prüfung durch die zuständigen Wasserbehörden und
Versorgungsunternehmen voraus. So wird sicher gestellt, dass diese
Gebiete auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels für
künftige Versorgungsaufgaben nicht mehr gebraucht werden. Die
Belieferung der betroffenen Versorgungsgebiete mit Trinkwasser wird
durch andere Wasserwerke gesichert, die das Wasser aus fortbestehenden
Wasserschutzgebieten gewinnen. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser
bleibt dort somit uneingeschränkt gewährleistet.
Bei einem Fortbestehen der nicht mehr benötigen Wasserschutzgebiete
würden die Nutzer der darin liegenden Grundstücke mit teilweise
erheblichen Nutzungsbeschränkungen und Verboten belastet werden, ohne
dass das Wohl der Allgemeinheit dies noch erfordert.
Weitere Informationen:
Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg