Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hat die
Baumschutzverordnung des Landes für ein Jahr verlängert, sie gilt nun
bis zum 31. Dezember 2010.
Seit 29. Juni 2004 gilt die Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und
den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg (Brandenburgische
Baumschutzverordnung – BbgBaumSchV), die vielerorts erhebliche Erleichterungen
und eine Bürokratieentlastung mit sich brachte und einen Schutz gewährte.
Mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurden wesentliche
Entlastungseffekte für die Behörden bewirkt und den Haus- und
Grundstücksnutzern ein größeres Maß an Handlungsfreiheit und
Eigenverantwortung im Umgang mit ihren Bäumen eingeräumt.
Die Regelung war zunächst bis zum Jahresende 2009 befristet. Brandenburgs
Umweltministerin Anita Tack hat die Laufzeit der bestehenden
Baumschutzverordnung geändert, sodass diese nun bis 31. Dezembernbsp;2010 Bestand
hat. Die Änderung der Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Brandenburg, Teil II, Nummer 48 vom 21. Dezember 2009 veröffentlicht.
Die Baumschutzverordnung des Landes kann nach wie vor durch eigene
Verordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise Satzungen
der Ämter, Städte und Gemeinden ersetzt werden. Bis das überall geschehen
ist, stellt die Baumschutzverordnung des Landes ein Instrument dar, mit dem ein
Mindeststandard im Baumschutz landesweit gewährleistet werden kann.
Baumschutzverordnung