06.12.2010 | 11:00:00 | ID: 7224 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Gemeinsames Ziel - guter ökologischer Zustand der Gewässer

Schwerin (agrar-PR) - Auf der Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände M-V heute in Rostock würdigte Umweltminister Dr. Till Backhaus das Engagement des Verbandes für die Unterhaltung, Pflege und Renaturierung der Gewässer.

So wurden im vergangenen Jahr 2009 3 Maßnahmen des Hochwasserschutzes und des Wasserbaus und 15 Maßnahmen der Gewässerrenaturierung gefördert. Die Fördersumme betrug insgesamt ca. 3 Millionen Euro. Er schätze den Verband als kompetenten Partner bei der Erarbeitung von Gesetzesnovellenim Bereich der Gewässerunterhaltung und des Naturschutzes. 

"Zuweilen stoßen Regelungen des Artenschutzes oder Anordnungen von Naturschutzbehörden auf Unverständnis bei den Wasser- und Bodenverbänden. Wir wollen versuchen, gemeinsam die Probleme so zu lösen, dass den Belangen des Artenschutzes und der Landnutzung des Menschen gelichermaßen Rechnung getragen wird", so Backhaus. Er verwies dabei beispielsweise auf die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Naturparks und Gewässerunterhaltungsverband. Letztlich müssten sich beide in ihrem Handeln daran messen lassen, wie sie zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Tier beigetragen hätten.

Bezugnehmend auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellte der Minister fest, dass mittlerweile die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme vorliegen. Nun komme es darauf an, diese zügig umzusetzen um den geforderten guten ökologischen Zustand der Gewässer bis 2015 jedoch spätestens bis 2027 zu erreichen. Das Land werde diese Maßnahmen  auch weiterhin mit Fördermittel unterstützen. Er verwies darauf, dass der Förderbetrag im letzten Jahr auf 90 % der Brutto- Gesamtkosten aufgestockt und sich damit die Bedingungen für die der Kommunen weiter verbesserten. 

Hintergrund:

Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände vereint 27 einzelne Gewässerunterhaltungsverbände. Das Aufgabenspektrum ist vielfältig und reicht von der Erstellung rechtssicherer Verbandsatzungen, Haushaltsführung, Fragen des Eigentums an wasserwirtschaftlichen Anlagen bis hin zu Anforderungen des Artenschutzes an die Gewässerunterhaltung. (LU)

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