01.07.2010 | 00:00:00 | ID: 6178 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Gesundheitsminister Söder: Bayerns Seen beweisen erst-klassige Wasserqualität - Neuer Faltplan weist Weg zu allen kontrollierten Badestellen

München (agrar-PR) - Auch in diesem Jahr gibt es Bestnoten für Bayerns Badegewässer. Dr. Markus Söder, Gesundheitsminister, betonte heute bei einer Probenahme am Feringasee in Unterföhring, Landkreis München: "Die Wasserqualität der bayerischen Seen bleibt erstklassig." Von den in diesem Jahr bislang mikrobiologisch untersuchten 1.093 Proben an den 375 EU-Badestellen im Freistaat bewiesen über 99 Prozent eine gute oder ausgezeichnete mikrobiologische Qualität. Im europäischen Vergleich erzielt Bayern überdurchschnittlich gute Ergebnisse: 2009 hatten knapp 99 Prozent der EU-Badegewässer im Freistaat über das Jahr hinweg alle Anforderungen erfüllt. Der Durchschnitt der europäischen Binnengewässer lag bei 89,4 Prozent.

Maßnahmen zum Gewässerschutz in Bayern dienen laut Söder nicht nur dem Schutz der Umwelt und der Lebensgrundlage Wasser. "Saubere Gewässer erhöhen auch deutlich den Freizeit- und Erholungswert unserer bayerischen Landschaft", so der Minister. Ein neuer Faltplan des Gesundheitsministeriums weist daher Bürgern und Touristen den Weg zu allen kontrollierten Badestellen in Bayern. Er kann kostenlos unter www.bestellen.bayern.de angefordert werden und liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden aus.

Insgesamt sind in Bayern 375 Naturseen, Baggerseen und Weiher offiziell als EU-Badegewässer ausgewiesen. An jedem dieser Badeplätze wird während der Saison von Mai bis Mitte September mindestens einmal im Monat von den Gesundheitsämtern vor Ort eine Gewässerprobe entnommen - insgesamt rund 5.000 Proben im Jahr. Auch weitere Badestellen werden je nach Bedarf beprobt. "Ein natürliches Badegewässer ist kein Schwimmbecken, das mit Trinkwasser oder gechlortem Wasser befüllt ist", so Söder. Am Ufer aufgestellte Hinweise und Badewarnungen sollten unbedingt befolgt werden. Aktuelle Informationen über die Wasserqualität eines Badegewässers erteilt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Zudem sind zu jedem EU-Badegewässer umfassende Informationen im Internet unter http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/badeninbayern/index.htm abrufbar.
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