27.12.2010 | 17:30:00 | ID: 7492 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

Norden (agrar-PR) - NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden. 
Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien.

„Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz".

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt - auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren - sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.


Der NLWKN hat aktuell folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:


1. Der NLWKN in Cloppenburg hat in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert: Das Überschwemmungsgebiet der Aue (Landkreis Vechta) liegt in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Es erstreckt sich auf einer Länge von 4,3 km; betroffen sind die Gemeinden Essen (Olb.), Bakum, Dinklage im Landkreis Vechta. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 24.11.2010.

Das Überschwemmungsgebiet des Altenoyther Kämpe Grabens befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe im Landkreis Cloppenburg. Es hat eine Länge von 5,2 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010. Das Überschwemmungsgebiet des Böseler Kanals befindet sich in der Gemeinde Bösel im Landkreis Cloppenburg. Es hat eine Länge von 6,7 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010.

Das Überschwemmungsgebiet der Dinkel (Landkreis Vechta) liegt im Landkreis Vechta. Betroffen ist die Gemeinde Dinklage. Es erstreckt sich auf einer Strecke von 3,1 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010.

Das Überschwemmungsgebiet des Fladderkanals liegt in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Betroffen sind die Gemeinden Essen (Olb) und Bakum. Es erstreckt sich auf einer Strecke von 15,3 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 24.11.2010.

Das Überschwemmungsgebiet des Handorfer Mühlenbaches liegt im Landkreis Vechta. Betroffen sind die Gemeinden Dinklage und Holdorf. Es erstreckt sich auf einer Strecke von 9,9 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010 Das Überschwemmungsgebiet der Marka betrifft die Stadt Friesoythe im Landkreis Cloppenburg. Es erstreckt sich auf einer Länge von 16,5 km vom Küstenkanal bis Markhausen. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 03.11.2010.

Das Überschwemmungsgebiet der Twillbäke durchfließt das Gebiet der Gemeinde Visbek im Landkreis Vechta auf einer Länge von 14,1 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 08.12.2010.


2. Der NLWKN in Hannover-Hildesheim hat in den Landkreisen Hildesheim und Hameln-Pyrmont folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Die Überschwemmungsgebiete von Akebeke, Aue (LK Hameln-Pyrmont), Glene, Heinser Bach, Limbach und Thüster Beeke erstrecken sich auf einer Länge von ca. 31 km über die Landkreise Hildesheim und Hameln - Pyrmont (Städte Alfeld und Elze, Samtgemeinden Duingen und Gronau (Leine) und Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf). Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 08.12.2010.


3. Der NLWKN in Meppen hat im Landkreis Emsland folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet des Altrheiner Bruchgraben liegt im Landkreis Emsland und in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine Länge von 2,0 km von der Gemeinde Spelle bis zur Grenze NRW. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 15.12.2010.

Das Überschwemmungsgebiet der Dreierwalder Aa liegt ebenfalls im Landkreis Emsland und in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine Länge von 1,48 km von der Gemeinde Spelle bis zur Grenze NRW. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 15.12.2010.

Das Überschwemmungsgebiet der Flötte liegt ebenfalls im Landkreis Emsland und in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine Länge von 1,98 km in der Gemeinde Spelle. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 15.12.2010.

Das Überschwemmungsgebiet der Hopstener Aa liegt ebenfalls im Landkreis Emsland in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine Länge von 5,00 km. Ab der Gemeinde Spelle verläuft es entlang der Grenze zu NRW. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 15.12.2010.


4. Der NLWKN in Sulingen hat im Landkreis Diepholz folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Hache im Landkreis Diepholz erstreckt sich auf einer Länge von ca. 24 km von der L356 in Neubruchhausen bis zur Einmündung in den Kirchweyher See. Betroffen sind Bereiche der Städte Bassum und Syke, sowie die Gemeinde Weyhe. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010.


5. Der NLWKN in Stade hat im Landkreis Harburg folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Oberen Este im Landkreis Harburg liegt auf dem Gebiet der Samtgemeinde Hollenstedt, der Samtgemeinde Tostedt und der Stadt Buchholz in der Nordheide. Es erstreckt sich über rund 21 km bis zur Landkreisgrenze entlang der Este. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010. (NLWKN)
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