Norden (agrar-PR) -
NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden. Umfangreiche
Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von
Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit
vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als
festgesetzt.
Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das
statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei
als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen,
kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche
Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig
sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage
ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von
Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien.
„Überschwemmungsgebiete
sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden
Hochwasserschutz", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine
absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der
Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz".
Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen
Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden
Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt:
Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt - auch ohne
staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen
entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt,
kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren - sei es durch eine Einschränkung
der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden
bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten
ausgewiesen.
Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen
eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der
Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des
NLWKN (
www.nlwkn.de) herunter zu laden oder auf dem
Kartenserver
des MU zu betrachten.
Der NLWKN hat aktuell folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:1. Der NLWKN in Cloppenburg hat in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta
folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet der Aue (Landkreis Vechta) liegt in den
Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Es erstreckt sich auf einer Länge von 4,3
km; betroffen sind die Gemeinden Essen (Olb.), Bakum, Dinklage im Landkreis
Vechta. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 24.11.2010.
Das Überschwemmungsgebiet des Altenoyther Kämpe Grabens befindet sich
auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe im Landkreis Cloppenburg. Es hat eine Länge
von 5,2 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010.
Das
Überschwemmungsgebiet des Böseler Kanals befindet sich in der Gemeinde
Bösel im Landkreis Cloppenburg. Es hat eine Länge von 6,7 km. Die
Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010.
Das Überschwemmungsgebiet der Dinkel (Landkreis Vechta) liegt im
Landkreis Vechta. Betroffen ist die Gemeinde Dinklage. Es erstreckt sich auf
einer Strecke von 3,1 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 22.12.2010.
Das Überschwemmungsgebiet des Fladderkanals liegt in den Landkreisen
Cloppenburg und Vechta. Betroffen sind die Gemeinden Essen (Olb) und Bakum. Es
erstreckt sich auf einer Strecke von 15,3 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl.
war am 24.11.2010.
Das Überschwemmungsgebiet des Handorfer Mühlenbaches liegt im Landkreis
Vechta. Betroffen sind die Gemeinden Dinklage und Holdorf. Es erstreckt sich
auf einer Strecke von 9,9 km. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am
22.12.2010
Das
Überschwemmungsgebiet der Marka betrifft die Stadt Friesoythe im
Landkreis Cloppenburg. Es erstreckt sich auf einer Länge von 16,5 km vom
Küstenkanal bis Markhausen. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am
03.11.2010.
Das Überschwemmungsgebiet der Twillbäke durchfließt das Gebiet der
Gemeinde Visbek im Landkreis Vechta auf einer Länge von 14,1 km. Die
Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 08.12.2010.
2. Der NLWKN in Hannover-Hildesheim hat in den Landkreisen Hildesheim und
Hameln-Pyrmont folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
Die Überschwemmungsgebiete von Akebeke, Aue (LK Hameln-Pyrmont), Glene,
Heinser Bach, Limbach und Thüster Beeke erstrecken sich auf einer
Länge von ca. 31 km über die Landkreise Hildesheim und Hameln - Pyrmont (Städte
Alfeld und Elze, Samtgemeinden Duingen und Gronau (Leine) und Flecken
Coppenbrügge und Salzhemmendorf). Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am
08.12.2010.
3. Der NLWKN in Meppen hat im Landkreis Emsland folgende
Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet des Altrheiner Bruchgraben liegt im Landkreis
Emsland und in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine Länge von
2,0 km von der Gemeinde Spelle bis zur Grenze NRW. Die Veröffentlichung im
Nds.-MBl. war am 15.12.2010.
Das Überschwemmungsgebiet der Dreierwalder Aa liegt ebenfalls im
Landkreis Emsland und in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine
Länge von 1,48 km von der Gemeinde Spelle bis zur Grenze NRW. Die
Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am 15.12.2010.
Das Überschwemmungsgebiet der Flötte liegt ebenfalls im Landkreis
Emsland und in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine Länge von
1,98 km in der Gemeinde Spelle. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am
15.12.2010.
Das Überschwemmungsgebiet der Hopstener Aa liegt ebenfalls im Landkreis
Emsland in der Samtgemeinde Spelle. Es erstreckt sich über eine Länge von 5,00
km. Ab der Gemeinde Spelle verläuft es entlang der Grenze zu NRW. Die Veröffentlichung
im Nds.-MBl. war am 15.12.2010.
4. Der NLWKN in Sulingen hat im Landkreis Diepholz folgendes
Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet der Hache im Landkreis Diepholz erstreckt
sich auf einer Länge von ca. 24 km von der L356 in Neubruchhausen bis zur
Einmündung in den Kirchweyher See. Betroffen sind Bereiche der Städte Bassum
und Syke, sowie die Gemeinde Weyhe. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am
22.12.2010.
5. Der NLWKN in Stade hat im Landkreis Harburg folgendes
Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet der Oberen Este im Landkreis Harburg liegt auf
dem Gebiet der Samtgemeinde Hollenstedt, der Samtgemeinde Tostedt und der Stadt
Buchholz in der Nordheide. Es erstreckt sich über rund 21 km bis zur
Landkreisgrenze entlang der Este. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. war am
22.12.2010. (NLWKN)