Wiesbaden (agrar-PR) -
Umweltministerin und Naturschutzverbände BUND, HGON und SDW unterzeichnen gemeinsame Erklärung Hessen stärkt den Artenschutz im Hessischen Staatswald. Bis Ende 2011
sollen rund 20.000 Hektar Staatswald dauerhaft als Kernflächen für den
Naturschutz zur Verfügung stehen. Dies sieht eine Naturschutzleitlinie
vor, die die hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger am
Donnerstag in Kraft gesetzt hat. Gemeinsam mit Vertretern der
Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) und
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) unterzeichnete Ministerin
Lautenschläger eine gemeinsame Erklärung zum Naturschutz im Staatswald.
Die Naturschutzleitlinie, die von Hessen-Forst in den letzen zwei Jahren
erarbeitet und intensiv mit den Verbänden diskutiert wurde, beinhaltet,
dass auf ausgewiesenen Flächen künftig auf eine Holznutzung verzichtet
wird. Dadurch sollen Arten, die auf Alt- und Totholz angewiesen sind,
bessere Lebensbedingungen haben.
„Die Naturschutzleitlinie für den Staatswald wird den Waldnaturschutz
in Hessen einen großen Schritt voranbringen, ohne die anderen
Funktionen des Staatswaldes wie die nachhaltige Erzeugung von Holz zu
vernachlässigen“, betonte Lautenschläger. „Die Leitlinie ist ein
wichtiger Beitrag für eine konsequente Umsetzung von Naturschutz im
Wald, die in einem gemeinsamen Diskussionsprozess zwischen Verbänden,
Hessen Forst und dem Umweltministerium entstanden ist. Offen gebliebene
Fragestellungen wollen wir gemeinsam diskutieren und nach
einvernehmlichen Lösungen suchen“ sagten die Ministerin und die
Vertreter der Naturschutzverbände.
Laut der Ministerin und den Vorsitzenden der Naturschutzverbände
werde der Maßnahmenkatalog den Naturschutz im Staatswald weiter
voranbringen und einen wertvollen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung
der Artenvielfalt leisten. „Hessen hat als Kernland der
Buchenverbreitung eine herausgehobene Verantwortung für die
Artengemeinschaften der sommergrünen Laubwälder.
Die Naturschutzleitlinie leistet einen wichtigen Beitrag zur
hessischen Biodiversitätsstrategie im Wald“, erklärten die Vorsitzenden
der Naturschutzverbände. Die Naturschutzleitlinie sieht insbesondere
vor, dass in Zentren besonderer Artenvielfalt sich der Wald
unbeeinflusst entwickeln darf. Zudem werden mindestens drei Habitatbäume
je Hektar in älteren Beständen ausgewiesen, die künftig nicht mehr
genutzt werden, Davon profitieren Fledermaus- und Vogelarten. Brut- und
Schlafhöhlen von Spechten, Fledermäusen und Eulen sowie Horstbäume von
Greifvögeln, Schwarzstorch und Graureihern sowie ihr Umfeld werden
geschützt. Zudem wird in den Zeiten der Brut- und Aufzucht von
Jungtieren bei Forstarbeiten besondere Rücksicht genommen.