26.08.2010 | 00:00:00 | ID: 6574 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Lautenschläger: Naturschutzlinie für den Staatswald leistet Beitrag zum Artenschutz

Wiesbaden (agrar-PR) - Umweltministerin und Naturschutzverbände BUND, HGON und SDW unterzeichnen gemeinsame Erklärung
Hessen stärkt den Artenschutz im Hessischen Staatswald. Bis Ende 2011 sollen rund 20.000 Hektar Staatswald dauerhaft als Kernflächen für den Naturschutz zur Verfügung stehen. Dies sieht eine Naturschutzleitlinie vor, die die hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger am Donnerstag in Kraft gesetzt hat. Gemeinsam mit Vertretern der Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) unterzeichnete Ministerin Lautenschläger eine gemeinsame Erklärung zum Naturschutz im Staatswald. Die Naturschutzleitlinie, die von Hessen-Forst in den letzen zwei Jahren erarbeitet und intensiv mit den Verbänden diskutiert wurde, beinhaltet, dass auf ausgewiesenen Flächen künftig auf eine Holznutzung verzichtet wird. Dadurch sollen Arten, die auf Alt- und Totholz angewiesen sind, bessere Lebensbedingungen haben.

„Die Naturschutzleitlinie für den Staatswald wird den Waldnaturschutz in Hessen einen großen Schritt voranbringen, ohne die anderen Funktionen des Staatswaldes wie die nachhaltige Erzeugung von Holz zu vernachlässigen“, betonte Lautenschläger. „Die Leitlinie ist ein wichtiger Beitrag für eine konsequente Umsetzung von Naturschutz im Wald, die in einem gemeinsamen Diskussionsprozess zwischen Verbänden, Hessen Forst und dem Umweltministerium entstanden ist. Offen gebliebene Fragestellungen wollen wir gemeinsam diskutieren und nach einvernehmlichen Lösungen suchen“ sagten die Ministerin und die Vertreter der Naturschutzverbände.

Laut der Ministerin und den Vorsitzenden der Naturschutzverbände werde der Maßnahmenkatalog den Naturschutz im Staatswald weiter voranbringen und einen wertvollen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt leisten. „Hessen hat als Kernland der Buchenverbreitung eine herausgehobene Verantwortung für die Artengemeinschaften der sommergrünen Laubwälder.

Die Naturschutzleitlinie leistet einen wichtigen Beitrag zur hessischen Biodiversitätsstrategie im Wald“, erklärten die Vorsitzenden der Naturschutzverbände. Die Naturschutzleitlinie sieht insbesondere vor, dass in Zentren besonderer Artenvielfalt sich der Wald unbeeinflusst entwickeln darf. Zudem werden mindestens drei Habitatbäume je Hektar in älteren Beständen ausgewiesen, die künftig nicht mehr genutzt werden, Davon profitieren Fledermaus- und Vogelarten. Brut- und Schlafhöhlen von Spechten, Fledermäusen und Eulen sowie Horstbäume von Greifvögeln, Schwarzstorch und Graureihern sowie ihr Umfeld werden geschützt. Zudem wird in den Zeiten der Brut- und Aufzucht von Jungtieren bei Forstarbeiten besondere Rücksicht genommen.
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