26.02.2011 | 15:10:00 | ID: 8374 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen ausgeweitet

Hannover (agrar-PR) - Die Uhu-Brutplätze im Weserbergland gehören genauso zum Natura-2000 Gebiet wie das Wattenmeer und die Lüneburger Heide.
Das europaweit zusammenhängende Netz schützt natürliche und naturnahe Lebensräume und die darin wildlebenden und in ihrem Bestand gefährdeten Tiere und Pflanzen. Nach Angaben des Landvolk-Pressedienstes umfassen die für Natura 2000 ausgewählten Gebiete in Niedersachsen rund 850.000 ha. Das sind inklusive der 3-Seemeilen-Zone 16,1 Prozent der Landesfläche. Exklusive Wattenmeer stehen rund 500.000 ha in Niedersachsen unter Schutz. Das sind immerhin 10,5 Prozent der Landesfläche, von denen 60 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Vor allem Grünland ist von den Bestimmungen für Vogelschutz- und FFH-Gebiete betroffen. Dabei steht das Kürzel FFH für Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Pflanzenwelt) und Habitat (Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten).

Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, Gebiete zu benennen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind. EU-weit wurde Natura 2000 jetzt auf 739 neue bzw. erweiterte Gebiete ausgedehnt, davon allein 685 in den Beitrittsländern Polen, Tschechien, Estland und Litauen. Insgesamt wurden das Natura 2000-Netz damit europaweit um 2 Mio. ha erweitert. In Niedersachsen wurden Erweiterungen bei acht Naturschutzgebieten beschlossen: Der Nationalpark Harz wurde um 57 ha auf insgesamt 15.770 ha, die Lüneburger Heide um 25 ha auf 23.286 ha und das Gildehauser Venn in der Grafschaft Bentheim um 21 ha auf 645 ha aufgestockt.

Neben den Einschränkungen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen in Natura 2000-Gebieten haben die Landwirte vor allem mit Problemen beim Bauen im Außenbereich zu kämpfen. So wurden in der Region Hannover in der Vergangenheit einzelne Landschaftsteile großflächig unter Landschaftsschutz gestellt. Auf zehn Informationsveranstaltungen informierte der Landvolkkreisverband Hannover deshalb die betroffenen Landwirte über die Schutzgebiete vor Ort. Das ist deshalb so wichtig, weil viele Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete derzeit überarbeitet werden: Entweder weil ihnen eine Abgrenzung fehlt oder kein Schutzcharakter ausgewiesen ist. Die Folge ist meist eine Verschärfung der Inhalte für mindestens 20 Jahre, z. B. durch pauschale Bauverbote. „Faktisch wird dadurch jegliche bauliche Entwicklung der Landwirtschaft im Außenbereich massiv erschwert“, verdeutlicht Joachim Hasberg, stellvertretender Geschäftsführer des Landvolkkreisverbandes Hannover. Er wirft der Politik vor, aktiven Strukturwandel zu betreiben, wenn sie zum Beispiel den Bau von Kartoffelhallen, Biogasanlagen oder Ställen durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten verhindert. „Die Fläche ist nicht vermehrbar, die Betriebe müssen sich spezialisieren, um zu überleben“, fasst Hasberg zusammen. (LPD)
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