03.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1099 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Raubbau an der Natur muss weltweit verhindert werden

Berlin (agrar-PR) - Bauernverband kritisiert Nachhaltigkeitsverordnung als zu bürokratisch
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass die neue Nachhaltigkeitsver­ordnung für die deutsche Landwirtschaft eine überflüssige zusätzliche Bürokratie mit sich bringt. Die deutschen Bauern stellen die Nachhaltigkeit des Anbaus von Biomasse für erneuerbare Energien ebenso sicher wie für Lebensmittel, erklärte der DBV anlässlich der Verabschiedung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung im Deutschen Bundestag. Das vorhandene Fachrecht in Deutschland und Cross Compliance gewährleisten die Nachhaltigkeit des Anbaus und bestätigen die erheblichen Anstrengungen der deutschen Landwirte. Anstatt die deutschen Landwirte künftig mit neuen Auflagen und einer zusätz­lichen Kontroll- und Zertifizierungswelle zu überziehen, gelte es sicherzustellen, dass endlich der Raubbau an der Natur in anderen Teilen der Welt verhindert werde, betonte der DBV.
 
Aufgrund des erheblichen Zeitdrucks, unter dem die Bundesregierung die Verordnung über Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse verhandelt habe, werde die Verordnung eine „geringe Halbwertszeit“ haben, erklärte der DBV. Es sei zwingend erforderlich, die Verord­nung schon in wenigen Monaten nach Vorlage der von der Europäischen Kommission angekündigten Leitlinien für die Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie über erneuerbare Energien wieder zu ändern. Dabei müsse im Sinne der Rechtsharmoni­sierung in Europa sichergestellt werden, dass die nationale Verordnung nicht über die europäischen Vorgaben hinausgehe. Dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie verfrüht sei und über die europäischen Vorgaben hinausgehe, hatte zuvor bereits die Europäische Kommission gegenüber der Bundesre­gierung kritisiert. Maßgeblich müsse vielmehr die Einhaltung von Cross Compliance bzw. das Fachrecht bleiben, neue Regelungen und ein zusätzlicher Nachweisaufwand oberhalb von Cross Compliance sei nicht akzeptabel, bekräftigte der DBV.
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