Hamburg (agrar-PR) -
Greenpeace veröffentlicht internes Rechtsgutachten Die geplante Verlängerung von Betriebsplänen zur
Erkundung des Salzstockes Gorleben auf Grundlage des
Rahmenbetriebsplanes von 1983 ist unzulässig. Das geht aus einem heute von Greenpeace veröffentlichten Rechtsgutachten der Bundesregierung vom September 2009 hervor. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU)
hatte am vergangenen Montag angekündigt, Betriebspläne zur Erkundung
des Salzstockes in Gorleben auf der Grundlage von 1983 verlängern zu
wollen, obwohl ihm dieses Gutachten vorliegt. Sollte Umweltminister
Röttgen eine Verlängerung des Betriebsplanes auf der Grundlage des
Rahmenbetriebsplanes von 1983 vorlegen, wird Greenpeace gegenüber der Bundesregierung Klage erheben.
Klarer geht’s nicht. Das Gutachten belegt, dass Röttgens Vorhaben illegal ist, sagt Tobias Münchmeyer, Atomexperte bei Greenpeace. Trotzdem will Röttgen offenbar ein Endlager in Gorleben durchdrücken - koste es was es wolle.
Das vom Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erstellte Rechtsgutachten kommt weiterhin zu dem Schluss: Eine weitere Erkundung des Bergwerks Gorleben auf bergrechtlicher Grundlage (...) ist unzulässig.
Als Begründung für die Unzulässigkeit einer Verlängerung von
Betriebsplänen zur Fortsetzung der Erkundung von Gorleben erklärt das
Gutachten: Durch die weitgehenden Änderungen des Vorhabens ist die
Aufsichts- und Steuerungsfunktion des Rahmenbetriebsplans 1983
aufgebraucht. Der Rahmenbetriebsplan 1983 (in Gestalt seiner
Verlängerungen) kann daher keine Rechtsgrundlage für eine weitere
bergrechtliche Erkundung des Endlagerstandortes Gorleben sein; (...).
Röttgen muss endlich die Erkundung Gorlebens zu den Akten legen
und den Weg für eine ergebnisoffene Endlagersuche freimachen - ohne den
ungeeigneten Salzstock Gorleben, so Münchmeyer.