Potsdam (agrar-PR) -
Umweltministerin Anita Tack hat sich für eine Änderungen
im brandenburgischen Naturschutzgesetz ausgesprochen, um den öffentlichen
Zugang zu Gewässern rechtlich besser zu sichern.:"Für mich ist der freie
Zugang zu Gewässern ein hohes öffentliches Gut."
Hierzu will Tack Gesetzesänderungen in den Landtag einbringen.
Die derzeitige rechtliche Regelung im brandenburgischen Naturschutzrecht zum
Betretungsrecht in der freien Landschaft muss ergänzt werden. Diese Regelung
stößt in Siedlungsbereichen an ihre Grenzen wie zahlreiche Beispiele aus
diesem Jahr verdeutlicht haben (Beispiel Griebnitzsee, Groß Glienicker See).
Im Koalitionsvertrag ist daher vereinbart worden, die gesetzliche Regelungen
zu erweitern, um den Landkreisen die Möglichkeit zu geben, auf Grundstücken,
die nicht zur freien Landschaft gehören, für die Allgemeinheit Durchgänge zu
den Gewässern zu schaffen (§ 46a neu BbgNatSchG) und den Gemeinden die
Möglichkeit zu geben, durch Satzung das Betreten von privaten Wegen sowie
Grünflächen und anderen nicht bebauten Grundstücken in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteilen zu regeln (§ 47 neu BbgNatSchG). Diese Regelungen werden im
Rahmen der Sozialbindung des Eigentums erfolgen.
Tack. "Mit solchen gesetzlichen Regelungen können jedoch nur Angebote
geschaffen werden. Umsetzen müssen diese Spielräume die Kommunen selbst. Die
Änderung des Naturschutzgesetzes soll daher den Kommunen auch Mut machen, die
Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger gegen anderweitige Interessen zur
Privatisierung und Bebauung der Uferzonen durchzusetzen."