Wiesbaden (agrar-PR) - Hessen wird als erstes Bundesland seiner Verpflichtung zum Erhalt des
länderübergreifenden Biospärenreservats Rhön nachkommen. „Die
Landesregierung wird in diesem und im nächsten Jahr bis zu 2 Millionen
Euro für das Biosphärenreservat zur Verfügung stellen“, kündigte
Lautenschläger am Mittwoch auf der Ruine Auersburg in der Gemeinde
Hilders an. „Damit werden wir auf jeden Fall den Forderungen der UNESCO
nachkommen, bis 2013 drei Prozent der Gesamtfläche des
Biosphärenreservates als Kernzone auszuweisen“, so Lautenschläger. Auf
diesen Flächen soll sich die Natur möglichst ungestört entwickeln. Eine
wirtschaftliche Nutzung ist deshalb nicht erlaubt.
Die Rhön ist das einzige Biosphärenreservat Hessens. Es wurde im März
1991 von der UNESCO international anerkannt. Bei einer Gesamtfläche von
186.206 Hektar entfallen 64.831 Hektar auf Hessen (34,8 Prozent),
72.802 Hektar auf Bayern (39,1Prozent) und 48.573 Hektar auf Thüringen
(26,1 Prozent). Nach den Kriterien der UNESCO müssen die deutschen
Biosphärenreservate über einen Kernzonenanteil von mindestens 3 Prozent
ihrer Fläche verfügen. Sollten diese bis zur nächsten anstehenden
Überprüfung im Jahr 2013 nicht zur Verfügung stehen, ist damit zu
rechnen, dass dies zu einer Aberkennung des Titels führt.
Der hessische Teil verfügt mit derzeit 2,4 Prozent (entspricht rd.
1.556 Hektar) über den höchsten Kernzonenanteil der drei Länder. Zur
Erfüllung des 3 Prozent Kriteriums fehlen derzeit rd. 390 Hektar. Noch
in diesem Jahr wird das Regierungspräsidium Kassel hierfür in Abstimmung
mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst rund 140 Hektar, überwiegend
Staatswald, ausweisen. Staatsministerin Lautenschläger begrüßt den
Vorschlag des Vereins „Natur- und Lebensraum Rhön“ zum Kernzonenkonzept.
Er sei regional ausgewogen, repräsentiert die verschiedenen
Waldbesitzarten und berücksichtigt naturschutzfachliche Aspekte.
Neben der Ausweisung von Flächen des Staatswaldes werden nun die
Verhandlungen mit den kommunalen und privaten Waldbesitzern aufgenommen,
um die weiteren Kernzonen zu erbringen. Für den erforderlichen
Grunderwerb und Ausgleichszahlungen werden bis zu 2 Millionen Euro zur
Verfügung stehen. Ministerin Lautenschläger zeigte sich zuversichtlich,
dass sich auch die Kommunen mit der Bereitstellung von Flächen für
Kernzonen beteiligen werden, nachdem nunmehr klar ist, dass das Land die
nötigen Ausgleichsmittel zur Verfügung stellen wird.
„Alle diese Maßnahmen werden dazu beitragen,
die markante Mittelgebirgslandschaft der Rhön mit ihren waldfreien
Hochlagen und Kuppen zu erhalten“, so Lautenschläger. „Das „Land der
offenen Fernen“ hat für die regionale Identität eine herausragende
Bedeutung.“
Hintergrundinformationen:
Im Jahr 1970 startete die UNESCO das Programm
„Der Mensch und die Biosphäre“. Im Rahmen dieses Programms weisen die
Mitgliedstaaten Biosphärenreservate als Modellregionen aus. In ihnen
wird erprobt, wie der Mensch im Einklang mit der Natur leben und
wirtschaften kann.
Hauptaufgaben von Biosphärenreservaten nach den Internationalen Leitlinien der UNESCO sind:
Schutz des Naturhaushalts und der Biologischen Vielfalt
Nachhaltiges Wirtschaften
Bildung für nachhaltige Entwicklung, Forschung
Ein Biosphärenreservat besteht aus der
Kernzone (die Kernzone deckt streng geschützte Lebensräume ab. In diesen
Zonen hat klar die Natur Vorrang, sie soll sich möglichst ungestört
entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen), der
Pflegezone (Erhaltung der Kulturlandschaft), der Entwicklungszone (Raum
für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung).
Deutschland verfügt über fünfzehn Biosphärenreservate.
Als weitere Option stehen bereits heute 50 Hektar Staatswald zur
Verfügung, falls mit anderen Waldbesitzern keine Einigung erzielt würde.
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