31.03.2014 | 21:30:00 | ID: 17415 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Umweltministerin Priska Hinz: „Hessischer Bannwald endlich wieder gut geschützt“

Wiesbaden (agrar-PR) - Durch die Novellierung des hessischen Waldgesetzes darf Bannwald künftig nicht mehr ohne weiteres gerodet werden

Die hessische Umweltministerin Priska Hinz zeigte sich am Montag sehr zufrieden mit dem neugefassten §13 des hessischen Waldgesetzes. „Es ist ein gutes Gesetz für den Schutz des Bannwaldes“, so Hinz. „Künftig wird Bannwald nicht mehr einem einfachen wirtschaftlichen Interesse weichen müssen“. Nach einer Änderung des Waldgesetztes im Jahr 2000/2 wurden die formalen Bedingungen für eine Rodung von Bannwald erheblich vereinfacht. „Das wird jetzt durch den vorliegenden Gesetzentwurf rückgängig gemacht“. Die Ministerin dankte den Koalitionsfraktionen für die schnelle Umsetzung dieses so wichtigen Themas.

 

Trotzdem gibt es auch künftig die Möglichkeit Bannwald zu roden. Allerdings sind die Anforderungen hierfür künftig sehr hoch. Nur noch bei Gefahren für den Schutz der Bevölkerung oder bei Vorhaben von überregionaler Bedeutung die das Gemeinwohl befördern soll das möglich sein. In beiden Fällen kommt es aber zu Einzelfallentscheidungen und es muss ein sogenanntes Verordnungsverfahren durchgeführt werden. „Bevor Bannwald gerodet wird müssen jetzt auch die Belange der Kommunen und der Umweltverbände angehört werden“, stellte Priska Hinz klar, „ das ist eine formal sehr hohe Schwelle.“ Damit wird ein ausgewogenes Maß an Bannwaldschutz und wirtschaftlicher oder infrastruktureller Weiterentwicklung sichergestellt.

 

Der neue §13 im hessischen Waldgesetz regelt auch ganz eindeutig den Ausgleich für gerodeten Bannwald. Neben den bisher gültigen Regeln zur Wiederaufforstung ist auch festgeschrieben, dass an anderer Stelle die gleiche Fläche als Bannwald ausgewiesen wird. Dies hat möglichst nah am Standort der gerodeten Waldfläche zu geschehen. „Damit erhalten wir nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität des Bannwaldes“ erklärt Umweltministerin Hinz. In den letzten Jahren gab es dagegen einen Verlust von knapp 424 Hektar an Bannwald.

 

Bannwälder sind in hohem Maß schützenswert. Sie finden sich besonders in den großen Ballungsräumen in Hessen und umfassen etwa 19.000 Hektar. Das entspricht gerade einmal gut 2 Prozent der landesweiten Waldfläche. Bannwald dient sowohl der Bevölkerung als auch den Wildtieren und Pflanzen als Refugium in stadtnahen Umgebung. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für die Reinheit der Luft, des Wassers und schützen das örtliche Klima. Zudem dienen sie der Bevölkerung oft als Lärmschutz zwischen Siedlungen und großen Verkehrswegen. (umwelt-hessen)
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