19.08.2010 | 00:00:00 | ID: 6535 | Ressort: Verbraucher | Verbrauch & Konsum

In Stuttgart arbeitet ein Erwerbstätiger mit 1 473 Stunden landesweit am längsten

Stuttgart (agrar-PR) - Brenner: Mini- und Teilzeitjobs bestimmen maßgeblich geleistete Arbeitszeit je Erwerbstätigen in den Stadt- und Landkreisen
Die Spannweite der durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit je Erwerbstätigen reicht in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs von 1 349 Stunden im Stadtkreis Heilbronn bis zu 1 473 Stunden im Stadtkreis Stuttgart. Der Landesdurchschnitt beträgt 1 420 Stunden. Wie das Statistische Landesamt nach den neuesten Arbeitsvolumen-Berechnungen des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« auf Kreisebene für das Jahr 2008 feststellt, wird die unterschiedlich hohe Zahl der geleisteten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen ganz maßgeblich vom Umfang der marginalen Beschäftigungsverhältnisse wie Mini- und Ferienjobs sowie der Teilzeitbeschäftigung in den Stadt- und Landkreisen bestimmt. Dies sagte die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, heute vor der Presse.

Welche Rolle diese Beschäftigungsverhältnisse spielen, hängt wiederum sehr stark vom Branchenmix der Wirtschaft vor Ort ab. Gibt es in einem Kreis beispielsweise viele Beschäftigte mit Mini- und/oder Teilzeitjobs, leisten diese Personen wegen ihrer vertraglich geringeren Arbeitszeit durchschnittlich weniger Arbeitsstunden als in einem anderen Kreis, in dem ein höherer Anteil an Personen vollzeitbeschäftigt ist. Mini- und Teilzeitjobs sind dabei vornehmlich im Dienstleistungsbereich anzutreffen. Mit dem Fleiß der Beschäftigten haben die regional unterschiedlichen Arbeitspensen dagegen nichts zu tun, weil die Berechnungen keine Rückschlüsse auf die Intensität und Qualität der geleisteten Arbeit zulassen.

Landesweit weist der Stadtkreis Stuttgart mit 1 473 Stunden die höchste Arbeitszeit je Erwerbstätigen auf, gefolgt vom Stadtkreis Karlsruhe, dem Hohenlohekreis sowie den Stadtkreisen Baden-Baden und Mannheim. In den Stadtkreisen Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim ist hierfür ausschlaggebend, dass dort die marginal Beschäftigten mit Anteilen von lediglich 10 bzw. 11 Prozent an den Erwerbstätigen landesweit die geringste Rolle spielen. Im Hohenlohekreis ist es der Anteil der Teilzeitbeschäftigten, der mit einem Anteil von knapp 13 Prozent so niedrig liegt wie in keinem anderen Kreis. Der Stadtkreis Baden-Baden zeichnet sich dagegen durch ein vergleichsweise hohes Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor aus, der dort stark vertreten ist.

Im Ranking der Pro-Kopf-Arbeitszeit liegen unter den 44 Stadt- und Landkreisen der Stadtkreis Heilbronn, die Landkreise Tübingen, Karlsruhe und Konstanz sowie der Stadtkreis Freiburg im Breisgau am unteren Ende der Skala. Diese Kreise weisen mit Arbeitszeiten je Erwerbstätigen von jeweils 1 390 Stunden und weniger landesweit die geringsten Pro-Kopf-Arbeitszeiten auf. Im Stadtkreis Heilbronn sind Personen, die in marginalen Beschäftigungverhältnissen stehen, mit einem Anteil von 20 Prozent landesweit am stärksten vertreten. Die Landkreise Waldshut, Konstanz und Karlsruhe liegen mit Anteilen von 18 bzw. 17 Prozent nur knapp dahinter. Im Landkreis Tübingen sowie in den Stadtkreisen Freiburg und Heidelberg hat die vergleichsweise geringe geleistete Arbeitszeit je Erwerbstätigen vor allem mit der großen Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung zu tun. Diese Kreise weisen bei Anteilen von 25 Prozent und mehr landesweit die höchsten Anteile an Teilzeitbeschäftigten unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf. In den genannten drei Kreisen ist hierfür die starke Präsenz des Gesundheitswesens ausschlaggebend, die Branche, in der landesweit die meisten Frauen beschäftigt sind. Diese sind aus familiären Gründen häufig teilzeitbeschäftigt.

Erwerbstätige sind alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, und zwar unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Zu den Erwerbstätigen gehören alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Beamte und ausschließlich marginal Beschäftigten wie Personen mit Minijobs und Saisonarbeiter, aber auch durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geförderte erwerbstätige Personengruppen wie Arbeitnehmer mit Zusatzjobs. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird ein Erwerbstätiger nur einmal mit der zeitlich überwiegenden Tätigkeit gezählt (Personenkonzept unabhängig vom Arbeitsumfang). Die Zahl der Erwerbstätigen umfasst alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihren Arbeitsort haben (Arbeitsortkonzept).

Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die am Arbeitsort tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen (Arbeitsstunden-Konzept). Hierzu zählen – anders als bei den Erwerbstätigen nach dem Personenkonzept - auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören dagegen der Jahresurlaub, Elternzeiten, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheiten. Weil unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten nicht in der Arbeitsvolumen-Rechnung berücksichtigt sind, diese aber insbesondere auf der Kreisebene erhebliche Bedeutung haben können – wird der Zusatz »Standard« dem Begriff »Arbeitsvolumen« vorangestellt.
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