Stuttgart (agrar-PR) -
Brenner: Mini- und Teilzeitjobs bestimmen maßgeblich geleistete Arbeitszeit je Erwerbstätigen in den Stadt- und Landkreisen Die Spannweite der durchschnittlich geleisteten
Arbeitszeit je Erwerbstätigen reicht in den Stadt- und Landkreisen
Baden-Württembergs von 1 349 Stunden im Stadtkreis Heilbronn bis zu
1 473 Stunden im Stadtkreis Stuttgart. Der Landesdurchschnitt beträgt
1 420 Stunden. Wie das Statistische Landesamt nach den neuesten
Arbeitsvolumen-Berechnungen des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung
des Bundes und der Länder« auf Kreisebene für das Jahr 2008 feststellt,
wird die unterschiedlich hohe Zahl der geleisteten Arbeitsstunden je
Erwerbstätigen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen ganz maßgeblich
vom Umfang der marginalen Beschäftigungsverhältnisse wie Mini- und
Ferienjobs sowie der Teilzeitbeschäftigung in den Stadt- und Landkreisen
bestimmt. Dies sagte die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr.
Carmina Brenner, heute vor der Presse.
Welche Rolle diese Beschäftigungsverhältnisse spielen, hängt wiederum
sehr stark vom Branchenmix der Wirtschaft vor Ort ab. Gibt es in einem
Kreis beispielsweise viele Beschäftigte mit Mini- und/oder Teilzeitjobs,
leisten diese Personen wegen ihrer vertraglich geringeren Arbeitszeit
durchschnittlich weniger Arbeitsstunden als in einem anderen Kreis, in
dem ein höherer Anteil an Personen vollzeitbeschäftigt ist. Mini- und
Teilzeitjobs sind dabei vornehmlich im Dienstleistungsbereich
anzutreffen. Mit dem Fleiß der Beschäftigten haben die regional
unterschiedlichen Arbeitspensen dagegen nichts zu tun, weil die
Berechnungen keine Rückschlüsse auf die Intensität und Qualität der
geleisteten Arbeit zulassen.
Landesweit weist der Stadtkreis Stuttgart mit 1 473 Stunden die
höchste Arbeitszeit je Erwerbstätigen auf, gefolgt vom Stadtkreis
Karlsruhe, dem Hohenlohekreis sowie den Stadtkreisen Baden-Baden und
Mannheim. In den
Stadtkreisen Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim
ist hierfür ausschlaggebend, dass dort die marginal Beschäftigten mit
Anteilen von lediglich 10 bzw. 11 Prozent an den Erwerbstätigen
landesweit die geringste Rolle spielen. Im
Hohenlohekreis
ist es der Anteil der Teilzeitbeschäftigten, der mit einem Anteil von
knapp 13 Prozent so niedrig liegt wie in keinem anderen Kreis. Der
Stadtkreis Baden-Baden
zeichnet sich dagegen durch ein vergleichsweise hohes Arbeitsvolumen je
Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor aus, der dort stark vertreten
ist.
Im Ranking der Pro-Kopf-Arbeitszeit liegen unter den 44 Stadt- und
Landkreisen der Stadtkreis Heilbronn, die Landkreise Tübingen, Karlsruhe
und Konstanz sowie der Stadtkreis Freiburg im Breisgau am unteren Ende
der Skala. Diese Kreise weisen mit Arbeitszeiten je Erwerbstätigen von
jeweils 1 390 Stunden und weniger landesweit die geringsten
Pro-Kopf-Arbeitszeiten auf. Im
Stadtkreis Heilbronn
sind Personen, die in marginalen Beschäftigungverhältnissen stehen, mit
einem Anteil von 20 Prozent landesweit am stärksten vertreten. Die
Landkreise Waldshut, Konstanz und Karlsruhe liegen mit Anteilen von 18 bzw. 17 Prozent nur knapp dahinter. Im
Landkreis Tübingen sowie in den
Stadtkreisen Freiburg und Heidelberg
hat die vergleichsweise geringe geleistete Arbeitszeit je
Erwerbstätigen vor allem mit der großen Bedeutung der
Teilzeitbeschäftigung zu tun. Diese Kreise weisen bei Anteilen von 25
Prozent und mehr landesweit die höchsten Anteile an
Teilzeitbeschäftigten unter den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten auf. In den genannten drei Kreisen ist hierfür die starke
Präsenz des Gesundheitswesens ausschlaggebend, die Branche, in der
landesweit die meisten Frauen beschäftigt sind. Diese sind aus
familiären Gründen häufig teilzeitbeschäftigt.
Erwerbstätige sind alle Personen, die eine auf
Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, und zwar unabhängig vom Umfang der
Arbeitszeit. Zu den Erwerbstätigen gehören alle
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Selbstständige, mithelfende
Familienangehörige, Beamte und ausschließlich marginal Beschäftigten wie
Personen mit Minijobs und Saisonarbeiter, aber auch durch
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geförderte erwerbstätige
Personengruppen wie Arbeitnehmer mit Zusatzjobs. Im Falle mehrerer
Tätigkeiten wird ein Erwerbstätiger nur einmal mit der zeitlich
überwiegenden Tätigkeit gezählt (Personenkonzept unabhängig vom
Arbeitsumfang). Die Zahl der Erwerbstätigen umfasst alle Personen, die
im ausgewiesenen Gebiet ihren Arbeitsort haben (Arbeitsortkonzept).
Das
Standard-Arbeitsvolumen umfasst die am
Arbeitsort tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen
(Arbeitsstunden-Konzept). Hierzu zählen – anders als bei den
Erwerbstätigen nach dem Personenkonzept - auch die geleisteten
Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen
Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören dagegen
der Jahresurlaub, Elternzeiten, Feiertage, Kurzarbeit oder
krankheitsbedingte Abwesenheiten. Weil unternehmensspezifische
Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten nicht in der
Arbeitsvolumen-Rechnung berücksichtigt sind, diese aber insbesondere auf
der Kreisebene erhebliche Bedeutung haben können – wird der Zusatz
»Standard« dem Begriff »Arbeitsvolumen« vorangestellt.