Berlin (agrar-PR) - Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner
hat die schwedische Ratspräsidentschaft in einem Schreiben vom 11.
September 2009 aufgefordert, sich im nächsten Verbraucherrat mit der
Sicherheit von Spielzeug zu befassen und Nachbesserungen in den
chemischen Anforderungen, insbesondere bei Schwermetallen wie Blei,
allergenen Stoffen oder Stoffen, die krebserregend,
fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, verlangt.
Bereits im August hatte Ministerin Aigner ihre Kritik an der neuen
Spielzeugrichtlinie EU-Kommissar Günter Verheugen in einem Schreiben
dargelegt und eine Überarbeitung gefordert.
"Was die Freisetzung von Nickel betrifft, könnte Modeschmuck bald
weniger belastet sein als Kinderspielzeug. Die Regelungen der neuen
EU-Spielzeugrichtlinie sind nicht ausreichend, um vor der
Nickelallergie zu schützen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin
Ilse Aigner zur neuen EU-Spielzeugrichtlinie heute in Berlin.
"Nachbesserungen sind daher unumgänglich, wenn wir die Gesundheit der
Kinder nicht
gefährden wollen."
Im Dezember letzten Jahres hatte das Europäische Parlament dem
Vorschlag des Rates für eine neue Spielzeugrichtlinie zugestimmt.
Innerhalb eines knappen Jahres war der Vorschlag der Europäischen
Kommission im Rat besprochen und binnen weniger Monate vom Parlament
verabschiedet worden.
Erwartet hatte man, dass insbesondere die chemische Sicherheit von
Spielzeug verbessert wird, jedoch ist das in weiten Teilen nicht
geschehen. Deutschland hatte der Richtlinie unter anderem deshalb im
Rat nicht zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner
wies schon damals auf die ungenügende Reichweite der Richtlinie hin:
"Die Grenzwerte für höchst bedenkliche Schwermetalle wie Blei und
Cadmium werden nicht abgesenkt, sondern heraufgesetzt und entsprechen
nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen."
Weiterhin müsse sicher gestellt werden, dass für solche Stoffe, die
als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend
eingestuft werden, bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren besonders
strenge Anforderungen gelten. Da diese Kinder erfahrungsgemäß das
Spielzeug in den Mund nehmen, sollten hier nicht die
chemikalienrechtlichen Vorschriften, sondern die strengeren Regelungen
für Lebensmittelkontaktmaterialien gelten.