Berlin (agrar-PR) - Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner
hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Rechten von
Fluggästen nach der so genannten Denied-Boarding-Verordnung
begrüßt (Az: C- 402/07 und C-432/07): "Der Europäische Gerichtshof hat
eine richtungweisende Entscheidung für die europäischen Fluggastrechte
getroffen."
In zwei verbundenen Vorabentscheidungsverfahren aus Deutschland und
Österreich hatte der EuGH geurteilt, dass auch Fluggäste mit einer
Verspätung von drei Stunden oder mehr Anspruch auf Zahlung einer
Ausgleichsleistung haben müssen. Damit werden diese Fluggäste
denjenigen gleich gestellt, die von einer Annullierung oder einer
Nichtbeförderung betroffen sind. Denn diese haben nach der Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 ausdrücklich Anspruch auf Zahlung von
Ausgleichsleistungen in Höhe von 250 bis 600 Euro, gestaffelt nach der
Flugdistanz. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass sich
erheblich verspätete Fluggäste und von einer Annullierung betroffene
Fluggäste in einer ähnlichen Lage befinden: Sie verlieren Zeit. Eine
unterschiedliche Behandlung sei deshalb nicht gerechtfertigt.
"Dieses Urteil, wonach Fluggäste nicht nur bei Überbuchung und
Annullierung, sondern auch bei großer Verspätung Anspruch auf
Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro haben, ist ein großer
Erfolg für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher", so
Bundesministerin Aigner. "Dies ist auch gerecht, denn es ist nicht
einzusehen, warum Fluggäste bei kurzfristigen Annullierungen eine
Entschädigung bekommen sollen, aber nicht bei großen Verspätungen. Das
war im übrigen auch die Intention der Passage im Koalitionsvertrag,
wonach Flug- und Fahrgastrechte überprüft werden sollen."
Zu begrüßen ist auch die nochmalige Klarstellung des EuGH, dass ein
technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand
darstellt, der den Ausgleichsanspruch der Fluggäste ausschließt.