Berlin (agrar-PR) -
Zu jedem Anlageprodukt muss künftig ein "Beipackzettel" übergeben werden
"Das geplante Gesetz zur Stärkung des
Anlegerschutzes ist ein weiterer, wichtiger Schritt für eine neue
Qualität des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen", erklärte
Bundesministerin Ilse Aigner anlässlich der Verabschiedung des Vorhabens
am Mittwoch im Bundeskabinett. Banken und Finanzdienstleister in
Deutschland müssen künftig ihren Kunden zu jedem Anlageprodukt einen so
genannten "Beipackzettel" übergeben.
Auf diesem Informationsblatt müssen die wesentlichen Informationen
über das Finanzprodukt wie Risiken, Erträge und Kosten kurz, prägnant
und verständlich formuliert sein. "Im Vordergrund steht die
übersichtliche Information für den Kunden. Werbeaussagen haben hier
nichts verloren", betonte Aigner.
Der gesetzliche Beipackzettel ist die Konsequenz aus dem Verhalten
der Finanzbranche, die den Verbrauchern diese Kerninformationen nach
einheitlichem Standard nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Weil
sich die Branche in monatelangen Verhandlungen nicht auf einen
verbindlichen gemeinsamen Standard hatte verständigen können, wird es
nun eine gesetzliche Regelung geben. Sie folgt den Vorschlägen des BMELV
im Rahmen der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen". Im Sommer 2009
hatte das Bundesverbraucherministerium einen Musterbeipackzettel
vorgestellt, um die Qualität der Finanzberatung zu verbessern.
Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird der Grundstein für einen
einheitlichen Beipackzettel gelegt, den alle Banken verwenden müssen. Er
soll es dem Verbraucher ermöglichen, die einzelnen Angebote genauer zu
vergleichen und eine vernünftige Produktauswahl zu treffen. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält über die darin gemachten
Grundvorgaben hinaus eine Verordnungsermächtigung, um weitere Details zu
regeln, die nicht in ein Gesetz gehören.
"Wir werden nach Inkrafttreten des Gesetzes genau beobachten, wie der
Beipackzettel in der Praxis angenommen wird", sagte
Verbraucherministerin Aigner. "Wir erwarten, dass die Finanzaufsicht die
von den Banken eingesetzten Informationsblätter vom ersten Tag an
überprüft."
Neben dem Beipackzettel enthält der Gesetzentwurf weitere wichtige Verbesserungen aus Sicht des Verbraucherschutzes:
Die Regelungen für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und sogenannte
Compliance-Beauftragte, die bankintern die Einhaltung der Gesetze und
Verhaltensregeln verantworten, werden verschärft. Zur besseren Kontrolle
dieses, für die Qualität der Finanzberatung wichtigen Personenkreises
erfolgt deren Registrierung bei der BaFin in einer neu zu errichtenden
Datenbank. Die Anlageberatung darf nur durch sachkundige und
zuverlässige Personen erfolgen. Bankberater, die erheblich gegen
anlegerschützende Vorschriften verstoßen, können von der Anlageberatung
ausgeschlossen werden. Bei Verstößen können empfindliche Bußgelder
verhängt werden.
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