10.12.2010 | 11:08:00 | ID: 7291 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Qualität im Fokus: Obst- und Gemüsekontrollen im Frischezentrum Frankfurt

Frankfurt/Main (agrar-PR) - Verbraucherschutzministerin Puttrich begleitet Kontrolleure des Regierungspräsidiums Gießen
Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hat gemeinsam mit dem Gießener Regierungspräsident Dr. Lars Witteck eine Qualitätskontrolle für Obst und Gemüse im Frischezentrum in Frankfurt begleitet. Mehr als 100 Obst- und Gemüsehändler bieten dort ihre Waren an. Mit einem Umschlag von mehr als 440.000 Tonnen ist das  Frischezentrum die größte Einrichtung Hessens dieser Art. „Unsere Kontrollen helfen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Märkten frische und gesunde Ware erhalten, die frei von Schädlingen ist“, so die Ministerin im Frischezentrum. Allein in diesem Jahr seien schon über 400 Kontrollen durchgeführt worden. „In 147 Fällen mussten wir Waren beanstanden. In 63 Fällen wurden Vermarktungsverbote ausgesprochen und es wurden insgesamt 1680 Euro an Verwarngeldern eingeholt“, so Puttrich und weiter:  „Frisches Obst und Gemüse darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es in einwandfreiem Zustand ist. Außerdem muss das Ursprungsland angegeben sein.“

Bei dem Kontrollgang durch die Großmarkthalle erläuterten die Qualitätskontrolleure des Gießener Regierungspräsidiums (RP) Lothar Lauck und Torsten Lautz anhand der jeweiligen Produkte, worauf sie bei der Kontrolle achten müssen.

Anfang Juni 2004 eröffnete das Frankfurter Frischezentrum als Ersatz für die alte Großmarkthalle seine Pforten. Auf über 13.3 ha finden hier Händler und Wiederverkäufer eine Plattform für den Handel ihrer Waren.  Rund 3.000 Wiederverkäufer aus einem Umkreis von 200 Kilometer frequentieren das Frischezentrum mit seinen 120 Großhändlern, wöchentlich.

Verbraucherschutzministerin Puttrich machte abschließend deutlich, dass „die Frischekontrollen ein wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung in Hessen ist“. Ziel sei es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren - ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika - zu schützen. Weiterhin gehe es darum, Irreführung und Täuschung der Konsumenten aufzudecken und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden. (PD)

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