01.11.2012 | 17:15:00 | ID: 13844 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherministerin Lucia Puttrich: „Verstöße gegen das Lebensmittelrecht im Internet veröffentlicht“

Wiesbaden (agrar-PR) - Erste Veröffentlichung unter lebensmittelinformationen.hessen.de
Die Stadt Frankfurt hat als erste hessische Kommune Gebrauch gemacht von dem neuen Internetportal „www.lebensmittelinformationen.hessen.de". Sie macht damit auf nicht unerhebliche hygienische Mängel in einem Gastronomiebetrieb aufmerksam. Mit Inkrafttreten des Paragraphen 40 (1a) des Lebensmittel und Futtermittelgesetzesbuches am 1. September müssen die Lebensmittelbehörden vor Ort u.a. alle Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln veröffentlichen. Auch andere Verstöße - zum Beispiel solche gegen Hygienevorschriften in Großküchen, Restaurants und Gaststätten - müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören.

„In Hessen können die Informationen entweder über das Verbraucherfenster abgerufen oder direkt über die extra eingerichtete Internetadresse www.lebensmittelinformationen.hessen.de eingesehen werden. So können sich die hessischen Verbraucher einfach, schnell und umfassend über die Vorkommnisse in Hessen informieren", sagte Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich heute in Wiesbaden. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte stellen als zuständige Behörden die entsprechenden Daten ein. Die Informationen verbleiben für sechs Monate auf der Internetseite und werden anschließend wieder gelöscht. (hmuelv)
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